Stadt zahlt für zu steile Rollstuhl-Rampe

Weil die Zugangsrampe zum „City-Skyliner“ zu steil gewesen ist, hat ein Rollstuhlfahrer gegen die Stadt Wien prozessiert. In einer außergerichtlichen Einigung hat sich die Stadt zu einer Zahlung von 1.000 Euro verpflichtet.

Beim „Eistraum“ am Rathausplatz war 2015 der 81 Meter hohe „City-Skyliner“ aufgebaut worden. Mit einer fahrenden und rundum verglasten Plattform können bis zu 60 Personen gleichzeitig auf 70 Metern Höhe einen Blick über ganz Wien werfen - mehr dazu in Mobiler Aussichtsturm mitten in Wien.

Der Cityskyliner (L) des Wiener Eistraums 2015 aufgenommen am Montag, 19. Jänner 2015, am Wiener Rathausplatz.

APA/Fohringer

Der „City-Skyliner“ wurde einmalig am Rathausplatz aufgestellt

Doch der Zugang war nicht barrierefrei, weil eine Rampe zum Aussichtsturm zu steil war. Rollstuhlfahrer hatten somit anfangs keinen Zugang. Infolge hatte die Skyliner GmbH einen Antrag bei der Stadt auf Abänderung des Betriebsbescheides gestellt. Die MA 36 gab dem Antrag statt. Der Betreiber stellte Begleitpersonal zur Verfügung, das den Rollstuhlfahrern half - mehr dazu in Aussichtsturm für Rollstuhlfahrer zugänglich.

„Entspricht nicht inklusiver Gesellschaft“

Ein Betroffener empfand das als Diskriminierung und reichte Klage ein. „Es gab großen medialen Druck und plötzlich wurde der Bescheid abgeändert und Personen im Rollstuhl durften die viel zu steile Rampe benutzen - ohne irgendwelche baulichen Nachbesserungen“, erklärt Andrea Ludwig vom Klagsverband, die den Kläger bei seinem Verfahren unterstützt hat.

„Das entspricht nicht der Idee einer inklusiven Gesellschaft, die es Personen mit Behinderungen ermöglicht, selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, so Ludwig.

Rollstuhl Barrierefrei

ORF

Diese Rampe war zu steil für Rollstuhlfahrer

In erster Instanz wurde diese im Vorjahr abgewiesen. Der Kläger reichte Berufung ein, der am Oberlandesgericht Wien stattgegeben wurde. Der Fall ging zurück an die erste Instanz. Die Stadt Wien hat sich aber inzwischen mit dem Kläger außergerichtlich geeinigt. Insgesamt 1.000 Euro zahlte die Stadt an den Rollstuhlfahrer.

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