Bombendrohung: Haft für 60-Jährigen

Wegen einer Bombendrohung ist ein 60-jähriger Mann heute zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Wegen der Drohung wurden im November des Vorjahres die U1-Station Reumannplatz und die Umgebung evakuiert.

Das Urteil wegen versuchten Landzwangs ist bereits rechtskräftig. Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Alkoholiker weitere vier Monate in einer Sonderstrafanstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verbüßen. Am 17. November 2016 marschierte der Mann in eine Telefonzelle an der U-Bahn-Station Reumannplatz, wählte den Polizeinotruf und erklärte: „Ich habe Bombe in Reumannplatz.“ Dann legte er auf, ging heim und machte sich ein Bier auf.

Überwachungskameras filmten Mann

Der Anruf hatte weitreichende Folgen. Das Gelände um die U-Bahn-Station wurde großräumig evakuiert, die U1, mehrere Straßenbahn- und Buslinien stellten für mehr als eine Stunde den Verkehr ein, ehe Entwarnung gegeben werden konnte. Über die Bilder aus den Überwachungskameras kam man dem amtsbekannten 60-Jährigen auf die Spur. Er wurde noch am selben Abend in seiner Wohnung festgenommen. Er hatte zu diesem Zeitpunkt 1,07 Promille im Blut. Bei seinem Anruf dürften es über zwei Promille gewesen sein.

Nun saß der Beschäftigungslose, der vom AMS und der Pension seiner Lebensgefährtin lebt, vor einem Schöffensenat und sagte: „Das Ganze tut mir sehr leid, dass das passiert ist.“ Er habe schon beim Bundesheer mit dem Alkohol begonnen. 1995 habe er sich entwöhnen lassen, sei für ein paar Jahre trocken gewesen. Doch dann hätten sich private Probleme gehäuft: „I hob’ kane Freund’, nur an Schwager, Brüder und so weiter. Dass i nur zum Essen Bier trinken tu, bring i net z’samm.“

Bereits 20 Vorstrafen

Durch sein geringes Gewicht würden drei, vier Bier für einen Vollrausch genügen, führte der Angeklagte aus: „Wenn i was trunken hab’, denk i net nach. Da komm’ i auf blöde Gedanken.“ Fünf oder sechs Bier seien es damals gewesen, als er die Bombendrohung hinterließ. Weshalb er den Anruf tätigte, konnte der 60-Jährige auf Befragen der Richterin nicht erklären. Mehr als ein „Des is’ unnötig g’we’sn“ war aus ihm nicht herauszubekommen. Dass er - so der Vorwurf von Staatsanwältin Viktoria Berente - einen türkischen Akzent nachgemacht hätte, um eine falsche Fährte zu legen, stritt er ab: „Wenn i z’vü trunken hab’, fang i wegen die Zähn’ immer komisch zum Reden an.“

Laut den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer hat der 60-Jährige eine über mehrere Jahrzehnte reichende Alkoholiker-„Karriere“ hinter sich und sich ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom „erarbeitet“. Wenn dieses nicht entsprechend behandelt wird, sei mit weiteren, ähnlich gelagerten Straftaten zu rechnen, warnte Dantendorfer. Der 60-Jährige weist bisher 20 Vorstrafen auf - „leider“, wie der Angeklagte mit Bedauern bekannte.