Keine Nichtraucherbereiche in Mall-Lokalen

Der Raucherbereich in Lokalen in Einkaufszentren muss vollständig abgetrennt werden, Nichtraucher aber nicht in einem - weiteren - baulich abgetrennten Raum untergebracht sein. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Damit korrigierte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine vorhergehende, strengere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien, berichtete „Die Presse“ am Montag. In der Causa ging es um ein Entertainmentcenter im Untergeschoß der Millennium City in der Brigittenau, bei dem Ende 2013 und Anfang 2014 mehrmals Verstöße gegen das Rauchverbot gemeldet wurden. Unter anderem hat der Betreiber dort den Bowlingbereich zu einer Raucherzone gemacht, was auch für den VwGH einen Verstoß darstellte.

Nichtraucherbereich muss nicht baulich getrennt sein

Jedoch folgte die Revision nicht der Ansicht des Verwaltungsgericht, dass der „allseitig verschlossene Raucherraum“ nicht als solcher dienen dürfe, weil er Hauptraum des Lokals sei. Denn dadurch würden Lokale in Shopping Malls auch für Nichtraucher eigene, geschlossene Räume haben müssen. Im Entscheidungstext des VwGH (Geschäftszahl Ra 2015/11/0118) heißt es, dass das Ziel eines eigenen Raucherraumes „der Schutz der Nichtraucher vor gesundheitsgefährdendem bzw. belästigendem Kontakt mit Tabakrauch“ ist.

Rauchverbot

APA/Fohringer

Lokale in Einkaufszentren brauchen keine bauliche Trennung für Nichtraucher

„Dieses Ziel wird durch die Errichtung eines den entsprechenden Erfordernissen genügenden Raumes auch dann erreicht, wenn die (Speisen bzw. Getränke konsumierenden) Nichtraucher nicht ihrerseits ebenfalls in einem - weiteren - baulich vollständig abgetrennten Raum versorgt werden“, schrieb der VwGH. „Es ist also gegebenenfalls ein Raucherbereich (in Form eines Raucherraums) von den übrigen Teilen des Betriebs abzutrennen, nicht aber der Nichtraucherbereich“, hieß es abschließend.

Trennung immer wieder Streitfall

Immer wieder wird die Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich zum Streitfall auch vor Gericht. So zum Beispiel bei einem Wirten, der für seinen Raucherbereich sogar in Haft ging - mehr dazu in Strafe wegen Raucherbereichs: Wirt geht in Haft.

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