Rettungseinsatz für Tote muss bezahlt werden
Exakt 93,04 Euro - so hoch ist die Rechnung, die die Rettung Herrn Kubala und seiner Mutter vor kurzem zustellte. Vergangenen November brach der Vater in der Nacht zusammen, der Sohn verständigte die Rettung. Der Notarzt schloss den Vater noch an ein EKG an, konnte allerdings nur noch den Tod feststellen. Aus Sicht der Wiener Gebietskrankenkasse ist das keine medizinische Leistung, somit gibt es auch keine finanzielle Leistung der Kasse. Den Hinterbliebenen wurde deshalb eine Rechnung zugeschickt.
WGKK will sich mit Rettung einigen
Das ist kein Einzelfall, 2017 kostet ein Rettungseinsatz für einen Toten 94,44 Euro. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse ist das Problem bekannt - seit 2013 wird darüber auch verhandelt. „Wir versuchen natürlich alle Kosten, die unseren Versicherten dadurch entstehen, dass sie dann nicht mit der Rettung mitfahren, mit einem gemeinsamen Agreement mit den Rettungsunternehmen abgelten zu können“, sagte WGKK-Direktorin Karin Zoufal im „Wien heute“-Interview.
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Das angestrebte Agreement ist allerdings noch nicht in Sicht, der Wiener Berufsrettung sind deshalb zumindest kurzfristig die Hände gebunden - denn die Verrechnung der Einsatzgebühren ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sollte die Rettung in Notfällen immer gerufen werden, sagt der Sprecher der Wiener Berufsrettung, Andreas Huber. „Angehörige sind Laien, deshalb ist es auf jeden Fall gut, die Rettung zu rufen. Grundsätzlich sind wir für eine Lösung, die im Sinne der Angehörigen ist, immer offen.“ Sie müsse allerdings auf einer gesetzlichen Grundlage basieren.
Links:
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