Rechtsmittel gegen Freispruch von Ex-Direktor
Der Ex-Direktor war am vergangenen Mittwoch vom Vorwurf des Amtsmissbrauch freigesprochen worden. Das Urteil war jedoch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sich Bedenkzeit erbeten - mehr dazu in Direktor verhalf zu Matura: Freispruch. Nun kündigte die Staatsanwaltschaft an, den Freispruch zu bekämpfen.
Direktor wurde Nachtragsprüfung zum Verhängnis
Der Direktor hatte einen unüblichen Weg gefunden, einem Schüler den Weg zur Matura zu ebnen. Der Schüler wollte zur Informatik-Matura antreten, hatte allerdings das Problem, in der sechsten Klasse das Wahlpflichtfach nicht offiziell belegt zu haben. Er war im Jahreszeugnis nicht benotet worden.
Der Schuldirektor behob dieses Manko, indem er im Herbst 2014, als der Schüler in die achte Klasse kam, per Weisung eine sogenannte Nachtragsprüfung über den Lehrstoff der sechsten Klasse anordnete. Der Schüler bestand diese mit „Sehr Gut“ und legte im Frühjahr 2015 auch die Informatik-Matura mit sehr gutem Erfolg ab.
Pädagoge unterrichtet an anderer Schule
Der Schulleiter war zu diesem Zeitpunkt bereits von seiner Funktion suspendiert worden. Der Schulerhalter hatte den Stadtschulrat eingeschaltet. Der Direktor unterrichtet mittlerweile an einem anderem Gymnasium. Wie der Stadtschulrat auf APA-Anfrage erklärte, läuft gegen ihn noch ein Disziplinarverfahren.