Mann mit Zitronenphobie attackierte Kollegen

Wegen schwerer Körperverletzung ist ein Fleischer zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Ein Kollege hänselte den Mann mit Zitronenschlürfgeräuschen. Der 45-Jährige, der an einer Zitronenphobie leidet, stach ihn daraufhin nieder.

Der angeklagte 45-jährige Fleischer attackierte seinen Arbeitskollegen im Dezember 2016, am Mittwoch fand im Landesgericht Wien die Verhandlung statt. Der Mann hat offenbar mehrere Ticks: Berührt man ihn, berührt er denjenigen auch. Schickt man ihm ein Küsschen, bekommt man zwangsläufig auch eines. Und er hat eine Phobie vor Zitronen und entsprechenden Schlürfgeräuschen, seine Kollegen wussten darüber Bescheid.

Kamera zeichnete Geschehen auf

Der 45-Jährige war mit der Fleischverarbeitung beschäftigt, als er vom späteren Opfer gehänselt wurde. Vor der Richterin gab der Angeklagte an, völlig auf das frisch geschliffene Messer in seiner Hand vergessen zu haben, als er versuchte, den lästigen Kollegen mit dem Handrücken wegzuschieben. Dieser wurde dabei schwer verletzt - ihm wurde ein Lungenflügel durchstochen.

Das ganze Geschehen wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Erst nach einigen Momenten bemerkten die Arbeiter, was passiert war. Dass der Angeklagte absichtlich zugestochen hatte, glaubte niemand, nicht einmal das Ziel der Attacke.

Urteil rechtskräftig

Dem Beschuldigten fiel es nicht leicht, der Verhandlung zu folgen, da er jedesmal mit heftiger Mimik darauf reagierte, wenn das Wort Zitrone ausgesprochen wurde. Vergebens versuchten alle Beteiligten, auf den Begriff zu verzichten.

Der sichtlich interessierte medizinische Sachverständige Christian Reiter vermutete, obwohl kein Neurologe, eine „fokale Epilepsie“, bei der durch den Schlüsselreiz entsprechende Emotionen wie Angst hervorgerufen werden. Eine Armbewegung, um sich von dem Reiz zu befreien, sei durchaus erklärbar.

„Einen bedingten Vorsatz zu einer Verletzung kann ich jederzeit vertreten“, meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Mit den zwölf Monaten, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden, konnten alle Beteiligten leben, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.