Raub nach Bankbesuch: Ex-Paar vor Gericht

Weil es in Coproduktion eine ältere Dame ausgeraubt haben soll, stand ein ehemaliges Paar am Mittwoch in Wien vor Gericht. Der Pensionistin waren damals mehr als 14.000 Euro geraubt worden.

Die heute 79-Jährige wurde im September 2014 vor ihrer Wohnung überfallen. Zuvor hatte sie in einer Bank in Ottakring mehr als 14.000 Euro behoben, weil ihr das die Zweitangeklagte so eingeredet haben soll. Die heute 34-jährige Angeklagte bestritt diese Vorwürfe am ersten Verhandlungstag vehement. Sie war ins Visier der Ermittler geraten, weil sie damals in der Bank gearbeitet hatte und am betreffenden Tag die ältere Dame bediente.

Frau wollte keinen Kontakt zu Angeklagtem

Laut Anklage wollte diese einen wesentlich kleineren Betrag von ihrem Sparbuch abheben. Die Angestellte soll ihr eingeredet haben, dass sie das Sparbuch auflösen und daher die gesamte Summe in Höhe von 14.200 Euro abheben müsse, damit ihr hauptangeklagter Ex-Lebensgefährte bei seinem Überfall mehr Beute macht. Er zeigte sich zu dem Überfall, bei dem er der Frau von der Bank weg rund zwei Stunden gefolgt war, voll geständig.

Die 34-jährige alleinerziehende und verschuldete Mutter sagte hingegen aus, sie habe sich bereits längere Zeit vorher vom Hauptangeklagten getrennt. „Er hat so viel getrunken und war so aggressiv. Meine Tochter und ich haben Angst vor ihm gehabt“, sagte sie aus. Deshalb habe sie ihn lange vor der Tat aus ihrer Wohnung geworfen und wollte danach nichts mehr mit ihm zu tun haben.

Kritik an Bank

Auch die Geschäftsabwicklung mit der 79-Jährigen stellte sie anders dar. Sie habe der älteren Dame gesagt, sie könne das Sparbuch verlängern oder auflösen, habe sie aber darauf hingewiesen, dass sie dann wieder längere Zeit keinen Zugriff auf das Geld habe. Überhaupt kritisierte sie das betreffende Institut, in dem neben Geldgeschäften auch der Postverkehr abgewickelt wird. Sie habe lediglich eine Woche lang eine Einschulung genossen, das sei für die Komplexität der Materie viel zu kurz. „Es werden so viele Fehler gemacht“, sagte sie.

Fakt war jedenfalls, dass der 32-Jährige rund zwei Stunden nach dem Besuch in dem Geldinstitut die Frau ausraubte. Er belastete seine Ex-Lebensgefährtin nicht. Er sei nach der Trennung obdachlos gewesen und habe dringend Geld benötigt. Dass er ausgerechnet vor der Bank seiner Ex-Lebensgefährtin auf potenzielle Opfer wartete, sei der Tatsache geschuldet gewesen, dass er dieses Geldinstitut kenne.

Die 79-Jährige habe er ausgesucht, „weil sie gut angezogen war und in die Bank gegangen ist. Sie ist länger in der Bank gewesen, also habe ich geglaubt, sie hat viel Geld abgehoben“, sagte der mit einem Aufenhaltsverbot belegte Serbe.

Bei Raub Blut verloren

Als sie nach der Bank auch noch für eine Stunde einen Friseur besucht habe, „war ich mir hundertprozentig sicher, dass sie Geld hat“, schilderte der Angeklagte. Auf der Straße habe sich keine Gelegenheit ergeben, dem Opfer die Handtasche zu entreißen. Deshalb sei er der Frau in das Wohnhaus gefolgt, wo er ihr die Tasche entriss und auf sie einschlug, weil sie die Beute nicht so ohne weiteres hergeben wollte.

Eine andere Hausbewohnerin habe er noch weggestoßen, weil diese die Eingangstür zugesperrt habe und ihn an der Flucht hindern wollte. Dann sprang er durch den geschlossenen Hauseingang aus Glas, mit dem Resultat, dass er Schnittwunden davontrug und reichlich DNA am Tatort hinterließ. Er gab ebenfalls zu, dass er mit falschen slowenischen Dokumenten zahlreiche Alias-Identitäten benutzte. Lediglich den Vorwurf, dass er auch einem Bekannten dessen BMW geraubt hatte, wies er zurück.

Er stellte dieses Faktum als besoffene Geschichte dar, bei der er gefahren sei, weil sein Kompagnon, mit dem er eine Zeit lang zusammengewohnt habe, noch betrunkener gewesen sei als er selbst. Einer Meinungsverschiedenheit genau darüber sei es letztlich geschuldet gewesen, dass er allein im Auto saß, als ihn die Polizei im vergangenen Herbst aufgriff. Der Bekannte ist am ersten Verhandlungstag nicht erschienen, weswegen die Richterin auf heute vertagte.