Causa Rainer: Kritik an Richter

Der Ärztegewerkschaft-Gründer Gernot Rainer hat in erster Instanz seinen Prozess gegen den Krankenanstaltenverbund (KAV) verloren. Nun stellte sein Anwalt einen Ablehnungsantrag gegen den Richter - wegen möglicher Befangenheit.

Der Vertrag des Lungenfacharztes Gernot Rainer wurde im Vorjahr vom Otto-Wagner-Spital nicht verlängert. Rainers Vermutung: Dem KAV gefiel sein Engagement bei einer Ärztegewerkschaft nicht. Er klagte daraufhin den KAV - und verlor. Der zuständige Richter entschied gegen die Klage auf Wiedereinstellung. Rainer legte daraufhin Berufung ein - mehr dazu in Rainer verliert Prozess gegen Stadt.

Gernot Rainer beim Prozessauftakt

APA/Helmut Fohringer

Gernot Rainer hatte auf Wiedereinstellung geklagt

Richter arbeitete für KAV

Dann die Wende: Rainers Anwalt stellte einen Ablehnungsantrag gegen den Richter, wie „Die Presse“ berichtet. Es seien Beweise aufgetaucht, die zeigen, dass der Richter in der Vergangenheit für den beklagten KAV gearbeitet habe. Jetzt stellt sich laut Anwalt Christoph Völk die Frage, „ob hier befürchtet werden muss, dass ein Anschein der Befangenheit vorliegt. Und das dürfte wohl gegeben sein.“

Der Richter muss jetzt eine Stellungnahme beim Arbeitsgericht abgeben. Dann entscheidet ein Drei-Richter-Senat, ob eine Befangenheit vorliegt. Wird der Richter abgelehnt, wird das Verfahren für nichtig erklärt.

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