16 Jahre Haft für Mordversuch an Prostituierter

Ein 27-Jähriger ist in Wien am Mittwoch - nicht rechtskräftig - wegen versuchten Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine transsexuelle Prostituierte niedergestochen haben, die nur durch Glück überlebte.

Die Geschworenen entschieden auf Mord, Raub und Vergehen gegen das Waffengesetz. Verteidiger Elmar Kresbach legte Nichtigkeit und Berufung ein, Staatsanwalt Bernhard Mascha gab keine Erklärung ab. Nach der Urteilsverkündung machte die Familie des Wieners mit serbischen Wurzeln aus ihrer Unzufriedenheit mit dem Urteil kein Geheimnis und gab lautstarke Unmutsäußerungen ab.

Der 27-Jährige soll laut Anklage im April des Vorjahres in Wien-Erdberg eine 48-jährige transsexuelle Prostituierte mit einem Springmesser niedergestochen haben. Das Opfer überlebte, da die Klinge nicht zur Gänze in die Leber eingedrungen war. Zudem soll er ihr nach dem Geschlechtsverkehr den Lohn gestohlen haben.

27-Jähriger zeigte sich teilgeständig

Sichtlich peinlich berührt, berief sich der teilgeständige Angeklagte vor Gericht auf durch Alkohol und Kokain ausgelöste Erinnerungslücken. Trotz dreier einschlägiger Vorstrafen, die unter anderem ein Waffenverbot zur Folge hatten, war er mit einem martialisch aussehenden Springmesser unterwegs. „Zum Wurstschneiden brauchen’S das aber nicht“, meinte der vorsitzende Richter des Geschworenengerichts, Ulrich Nachtlberger. „Nein, für Tschetschenen und Asylanten“, argumentierte der Wiener mit serbischen Wurzeln.

Der Mann hatte in der Nacht auf den 16. April 2016 das Studio in Erdberg aufgesucht und bei allen transsexuellen Damen geläutet. Das spätere Opfer wurde mit ihm handelseins: Ausgemacht wurden Oral- und Analverkehr. An den Geschlechtsverkehr konnte oder wollte sich der 27-Jährige nicht erinnern. „Obwohl das Ihre Premiere war, können Sie sich nicht daran erinnern, aber dass sie vorher drei Dosen Ottakringer gekauft haben, schon?“, wunderte sich der Richter.

Nachdem alles vorbei war, soll der 27-Jährige in die Lade gegriffen und sich die 150 Euro, die er zuvor bezahlt hatte, wieder genommen und unmittelbar danach mit dem Messer zugestochen haben. Anschließend ergriff der Angeklagte die Flucht und tauchte für acht Monate unter. „Weil ich noch mit meinen Eltern Silvester feiern wollte. Dann wollte ich mich stellen.“ „Daran haben Sie im April gedacht?“, so die verblüffte beisitzende Richterin Eva Brandstetter.

Messer führte zu Täter

Da das Messer am Tatort zurückgeblieben war, wurde der Verdächtige über die DNA-Spuren ausgeforscht, die aufgrund seiner Vorstrafen bereits in der Datenbank gespeichert waren. Im Jänner wurde er in der Wohnung der Eltern gefasst, genauer gesagt, am Dach, wohin er über einen Balkon geflüchtet war.

Neben den Gedächtnislücken verantwortete sich der Angeklagte damit, sich dunkel an einen Streit und eine Panikreaktion erinnern zu können. „Haben Sie sich so gefürchtet vor dem Ladyboy?“, hinterfragte Nachtlberger diese Argumentation. Die angeblich konsumierten zwei Gramm Kokain, sechs bis acht große Bier, 15 bis 18 doppelte Whiskey sowie drei kleine Dosen Ottakringer hätten laut Gutachter in mehr als fünf Promille und einer Alkoholvergiftung gemündet. Die gesetzten Handlungen wären so nicht durchführbar gewesen. Auch die Transsexuelle, ansonsten nicht unerfahren mit betrunkenen Kunden, hat nichts davon bemerkt und sich ganz normal mit dem Mann unterhalten.