Stieftochter vergewaltigt: Prozess vertagt

Ein 47-Jähriger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen vor Gericht gestanden. Er soll die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht haben. Der Prozess wurde auf den 30. August vertagt.

Erstmals soll er das Mädchen missbraucht haben, als sie elf war. Zu einer Vergewaltigung soll es noch vor dem zwölften Geburtstag gekommen sein. Vor Gericht landete der Mann aber erst, nachdem er im Vorjahr wieder Kontakt zu der mittlerweile 19-Jährigen aufgenommen hatte und ihr per Smartphone obszöne Nachrichten zukommen ließ. Er wolle mit ihr schlafen, teilte er der geschockten jungen Frau mit, wobei er ihr auch ein Foto seines Geschlechtsteils übermittelte.

Frau attackierte Stiefvater mit Messer

Die 19-Jährige beschloss am nächsten Tag, die Polizei zu informieren. Sie bestellte die Beamten telefonisch in das Lokal des Stiefvaters, nachdem sie den Gastronomen dort zur Rede stellen wollte. Diese Unterredung geriet allerdings außer Kontrolle. Die 19-Jährige griff schließlich zu einem Küchenmesser und stach damit dem 47-Jährigen in die linke Hand sowie in die Oberlippe.

Der Mann habe sie vor Jahren vergewaltigt, teilte sie beim Eintreffen der Polizei den Beamten mit. „Sie lügt“, meinte der nunmehr Angeklagte zu ihren Anschuldigungen. Die Stieftochter habe ihn von Anfang an nicht akzeptiert, weil sie lieber bei ihrem leiblichen Vater aufgewachsen wäre: „Das war von ihr alles geplant, dass ich hier her (vor Gericht, Anm.) komme.“

Mann bereits 2009 angezeigt

Schon im Jahr 2009 hatte das Mädchen mit Hilfe einer Lehrerin, der sich die Betroffene anvertraut hatte, den Partner ihrer Mutter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Als sie bei der Staatsanwaltschaft dazu kontradiktorisch als Zeugin aussagen sollte, traf sie im Eingangsbereich mit dem Verdächtigen zusammen. Gemeinsam mit diesem und ihrer Mutter, die ihr nicht glaubte, suchte das unmündige Mädchen nach dem Vernehmungszimmer, wo sie dann ihre Angaben zurückzog. Das Verfahren gegen den Stiefvater wurde daraufhin eingestellt.

Im Vorjahr wurde der Mann wieder zudringlich, nachdem er sich im Frisiersalon der 19-Jährigen die Haare schneiden hatte lassen. Per WhatsApp teilte er ihr einige Stunden später unverhohlen mit, dass er mit ihr schlafen wolle. „Sie haben geradezu darum gebettelt“, kommentierte der Richter den Chat-Verlauf. „Sie wollte das“, behauptete der Angeklagte.

Nacktfotos „nichts Unübliches für Angeklagten“

Beim Haareschneiden habe ihm die Stieftochter eine Kopf- und Oberkörpermassage zuteilwerden lassen. „Er hat das so empfunden, dass sie sich ihm sexuell annähern wollte“, meinte der Verteidiger des Mannes. Die darauf folgenden Anbahnungsversuche seines Mandanten nannte der Anwalt „ungeschickt“. „Aber es hat eine Vielzahl von Frauen gegeben, denen er Nacktfotos geschickt hat. Das war nichts Unübliches für den Angeklagten“, so der Verteidiger.

Der Angeklagte führte seine anzüglichen Textnachrichten auf seinen ausgiebigen Alkoholkonsum zurück: „Das war in der Nacht. Ich war betrunken.“ Er habe in sexueller Hinsicht „nichts gewollt. Ich habe nur geschrieben“, meinte er.

Die juristische Prozessbegleiterin der 19-Jährigen legte dar, dass die Betroffene nach wie vor keinen familiären Rückhalt hat. Die Mutter stehe weiter auf der Seite des Angeklagten, das Thema Missbrauch werde „tot geschwiegen“. Die junge Frau leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Der Prozess wird am 30. August fortgesetzt. Der Schöffensenat wird sich dabei die auf DVD aufgezeichneten kontradiktorischen Einvernahmen der mittlerweile 19-Jährigen ansehen. Die junge Frau wird vermutlich auch persönlich zum nächsten Termin erscheinen, um ergänzende Fragen des Gerichts zu beantworten.

Frau im Vorjahr verurteilt

Gegen die 19-Jährige war wegen der Messerstiche ein eigenes Verfahren geführt worden. Gleichzeitig nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Stiefvater wieder auf. In beiden Fällen wurde schließlich Anklage erhoben. Die 19-Jährige wurde im vergangenen November wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt, die ihr zur Gänze bedingt nachgesehen wurden.

Die Richter glaubten ihrer Darstellung, dass sie schon als Kind missbraucht wurde und dass die neuerliche Kontaktaufnahme seitens ihres Peinigers kausal für den Griff zum Messer war. Ihre Version sei „plausibel. Wenn Sie uns das vorgespielt haben, dann müssen Sie in Hollywood auftreten“, hielt der vorsitzende Richter in der damaligen Verhandlung wörtlich in seiner Urteilsbegründung fest - mehr dazu in Vergewaltigte 19-Jährige verurteilt.