Urteil nach sexuellen Kontakten mit 13-Jähriger

Ein zum Tatzeitpunkt 20-Jähriger, der sexuelle Kontakte zu einer 13-Jährigen gehabt hatte, ist am Mittwoch mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen. Er wurde zu neun Monaten verurteilt, die auf drei Jahre nachgesehen werden.

Der nunmehr 21-Jährige hatte das Mädchen im Frühjahr 2016 auf Facebook kennengelernt, da dieses die Bilder des attraktiven Burschen geliked hatte. Als die Kommunikation intimer wurde, stieg man auf WhatsApp um und vereinbarte schließlich ein Treffen im Mai, hieß es in der Anklage. Obwohl der junge Mann wusste, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, kam es bei ihm zu Hause einverständlich zu sexuellen Handlungen, die er auch filmte.

Angeklagter eifersüchtig

Als das Mädchen kurz darauf Schluss machte, war der nach eigenen Angaben verliebte Angeklagte verletzt und eifersüchtig. Er drohte der Minderjährigen, er würde die Aufnahmen in soziale Medien hochladen, wenn sie sich nicht auf weitere intime Treffen einlassen würde. Dazu kam es allerdings nicht.

Vor Gericht war der 21-Jährige voll geständig und reumütig. Dies wurde ihm von den Berufsrichtern ebenso mildernd angerechnet wie seine bisherige Unbescholtenheit und die Tatsache, dass er seine Lehre erfolgreich abgeschlossen und vom bisherigen Arbeitgeber übernommen wurde. Erschwerend war hingegen, dass zum schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger noch die pornografische Darstellung Minderjähriger sowie geschlechtliche Nötigung kamen.

Urteil rechtskräftig

Ihm wurde deswegen eine Therapie vorgeschrieben. „Sie wirken definitiv jünger. Die Therapie soll Ihnen zeigen, wie das funktioniert mit der Sexualität“, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.