Hitzefalle Auto: Wann Hilfe erlaubt ist

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder oder Hunde im Auto zurückgelassen werden. Im Sommer kann ein Auto aber rasch zu einer Hitzefalle werden. Das Retten eines Kindes oder Hundes ist aber nur im Notfall erlaubt.

Einfach die Scheibe einzuschlagen und das Baby aus dem Auto zu holen, ist nicht automatisch vom Gesetz gedeckt, sagte der Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter gegenüber Radio Wien. Das ist nur bei tatsächlicher Gefahr für das Baby gesetzlich erlaubt, „also wo man das Gefühl hat, dass das Baby unter Umständen sogar sterben könnte oder schwere körperliche Schäden davonträgt, dann wird es wohl gerechtfertigt sein, und das wird auch von der Rechtsordnung anerkannt“.

Hier kommt §10 StGB, der entschuldigende oder auch rechtfertigende Notstand, zur Anwendung. Wenn jeder mit den rechtlichen Werten verbundene Mensch nicht anders gehandelt hätte, „das ist ein objektiver Maßstab, der hier anzulegen ist, und wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, dann wird man wohl die Scheibe einschlagen dürfen“, sagt Ainedter.

Strengerer Maßstab bei Hunden

Bei Hunden gelten strengere Maßstäbe, weil der Hund nach dem Strafgesetzbuch nach wie vor eine Sache ist. „Allerdings, um Tierquälerei zu vermeiden, wird auch in diesem Fall gerechtfertigt sein, zu einem Stein zu greifen, wenn man wirklich das Gefühl hat und das auch nachvollziehbar ist, dass der Hund andernfalls verenden würde“, meinte Ainedter.

Der Rechtsanwalt rät in diesem Fall, zunächst einmal zu versuchen die Polizei zu rufen, das sei die sicherste Variante. Ist das aber nicht möglich oder ist die Gefahr schon so groß, dass der Hund verenden würde, „dann wird’s wohl auch in diesem Fall gerechtfertigt sein, die Scheibe einzuschlagen“.

Autobesitzer kann Schadenersatzansprüche stellen

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Hund gar nicht in Lebensgefahr war, dann wird laut Ainedter in so einem Fall mit einer Diversion vorgegangen werden, das heißt, ein Schuldspruch ohne Strafe. „Dann kriegt man eine Probezeit oder vielleicht im schlimmsten Fall eine Geldstrafe. Allerdings muss man natürlich zivilrechtlich mit Schadenersatzansprüchen des Autobesitzers rechnen, das heißt, man wird vielleicht die Scheibe ersetzen müssen“, sagte Ainedter.

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