Viele Klimaanlagen nicht genehmigt

Im Sommer haben naturgemäß Klimaanlagen Hochsaison. Was aber wenige bedenken: Für die Installation der Geräte braucht es oft eine Baubewilligung. Viele Geräte sind nicht genehmigt, heißt es bei der Baupolizei.

Wer als Privatperson eine Klimaanlage an Wohnbauten installieren will, muss in den meisten Fällen um eine Baubewilligung bei der Baupolizei (MA 37) ansuchen. Der wichtigste Punkt ist dabei die Lärmemission, ob also die Lautstärke der Klimaanlage jemanden beeinträchtigen könnte. Hier gibt es bestimmte Grenzwerte. Generell gilt: Die Lautstärke des Gerätes darf nicht wesentlich den Geräuschpegel des Umgebungslärms übersteigen. Dafür muss ein technisches Gutachten eingeholt werden.

Klimaanlage Montage

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Die Lautstärke der Klimaanlage ist ein wesentliches Kriterium

In manchen Fällen ist zusätzlich eine Zustimmung der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) notwendig, etwa wenn die Klimaanlage straßenseitig montiert wird oder das Gebäude in einer Schutzzone liegt. Die MA 19 beurteilt dann, ob das an der Außenwand befestigte Gerät das Stadtbild stört.

Baupolizei: Regelmäßig Anzeigen

Seitens der Umweltberatung weist man zudem darauf hin, dass Klimageräte allgemein teuer und umweltschädlich seien. Besser seien Ventilatoren, Tricks wie Fußbäder und feuchte Tücher im Nacken und ein intelligentes Lüftsystem – mehr dazu in Hitze: Umweltberatung warnt vor Klimageräten.

Viele der Klimaanlagen in Wien seien jedenfalls nicht genehmigt, sagt Hannes Kirschner, Sprecher der Baupolizei. Die Dunkelziffer sei groß. Wer sich für dieses Vorgehen entscheidet und seine Klimaanlage nicht genehmigen lässt, muss mit einem Besuch der Baupolizei rechnen. Es komme regelmäßig zu Anzeigen, so Kirschner weiter.

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