435-mal Waffen zu Gericht mitgebracht

Im Vorjahr sind bei den Eingangskontrollen zu den heimischen Gerichten 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich auch 435 Schusswaffen, die Privatpersonen mitbrachten.

Außerdem kassierten die Gerichtswachen 54.091 Hieb- und Stichwaffen sowie 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher ein. „Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet“, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Zahl der abgenommenen Gegenstände steigt

Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätige, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und die Kontrollen gut funktionieren. Während die Zahl der abgenommenen Gegenstände um acht Prozent gegenüber 2015 zugenommen hat, hat sich jene der Schusswaffen um 15 Prozent reduziert.

Waffe Schusswaffe Munition Patrone

APA/Hans Klaus Techt

435 Waffen wurden Privatpersonen bei Gericht 2016 abgenommen

Sicherheitsorgane wie Polizisten müssen ihre Pistolen übrigens nicht abgeben. Die 435 Schusswaffen stammten daher von Dritten. Unzulässige Objekte werden verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes - wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegen sprechen - wieder ausgehändigt.

„Mystery Checks“ für Sicherheitspersonal

Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, werden laufend Qualitätskontrollen wie halbjährliche „Mystery Checks“ und regelmäßige Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Daneben bilden sich auch die Justizbediensteten weiter, etwa durch Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung.