Uniärzte dürfen auch künftig länger arbeiten

Ärzte an Universitätskliniken dürfen auch ab 1. Jänner 2018 60 Stunden arbeiten. Das sieht eine in der Vorwoche beschlossene Änderung des Universitätsgesetzes vor. Zwölf Stunden müssen aber Forschung und Lehre gewidmet werden.

Für den Rektor der Medizin-Uni Wien, Markus Müller, ist die im Nationalrat beschlossene Änderung eine „wichtige Nachschärfung“ der rigide ausgelegten Arbeitszeitregelung. Die Ärztearbeitszeit an den Krankenanstalten war lange Jahre ein umstrittenes Thema. Bis 1997 durften Ärzte praktisch unbegrenzt arbeiten. Anschließend gab es eine Übergangszeit bis 2002, dann trat die lange gültige Regelung mit der Reduktion auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 72 Stunden (in einem Durchrechnungszeitraum) in Kraft.

2014 kam man in Österreich darauf, dass eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss: Nach langen Diskussionen wurde daher die Arbeitszeit ab 1. Jänner 2015 auf durchschnittlich 48 Stunden reduziert. Ärzte dürfen nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-out) länger arbeiten. Stimmen die Ärzte zu, beträgt ihre wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab Mitte 2021 ist gar kein Opt-out mehr möglich - mehr dazu in Chronologie: Streit um Ärztearbeitszeit.

Regelung „unnötig streng“

Diese Regelung ist laut Müller „für Universitätskliniken unnötig streng“: In der EU-Richtlinie, die die Gesetzesänderung ausgelöst hat, ist sehr wohl eine unbeschränkte Opt-out-Möglichkeit bei Zustimmung der Ärzte möglich. Die Einschränkung ab kommendem Jahr bzw. der spätere Wegfall hätten den Unikliniken „massiv geschadet“, so der Rektor zur APA. Diese müssten neben der Patientenversorgung vor allem auch Forschung und Lehre in der Dienstzeit leisten.

Folge wäre ein „enorme Arbeitsverdichtung“ gewesen: Die Ärzte hätten „die Patientenversorgung in noch komprimierterer Form erbringen müssen“, das Niveau der Forschungs- und Lehrleistung hätte abgenommen. Abhilfe hätte dann nur mehr Personal geschaffen: „Das ist aber unrealistisch“, meinte Müller.

Mit der nur für die Unikliniken geltenden Neuregelung können die Ärzte bei schriftlicher Zustimmung bis zu 60 Stunden arbeiten - jene Arbeitszeit, die über 48 Stunden hinausgeht, muss aber für Forschung und Lehre aufgewendet werden.

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