RH rügt Wien-Marketing und Gesetzgeber

Die Stadt Wien Marketing GmbH hat nur in unzureichendem Ausmaß bekanntgegeben, dass sie parteinahe Firmen beauftragt hat. Das kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem aktuellen Bericht.

Das Parteiengesetz sieht vor, dass Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand melden müssen, wenn sie parteinahe Firmen beauftragen. Auch die Stadt Wien Marketing GmbH hat das getan. Allerdings, so befindet der RH in einem aktuellen Bericht, ist das nur in unzureichendem Ausmaß erfolgt. So sollen etwa Unternehmen, an denen die SPÖ beteiligt ist, nicht aufgeschienen sein.

SP-nahe Unternehmen nicht aufgeschienen

Das Stadt Wien Marketing, das etwa den Silvesterpfad und das Filmfestival am Rathausplatz organisiert, meldete für 2013 abgeschlossene Rechtsgeschäfte im Ausmaß von rund 275.000 Euro. Beauftragt wurden laut dieser Aufstellung ausschließlich Firmen, an denen die ÖVP beteiligt ist - zum Beispiel Druckereien. Laut RH fehlten in der Liste jedoch Aufträge im Ausmaß von fast 200.000 Euro. So schienen etwa Unternehmen des SPÖ-nahen Echo-Medienhauses nicht auf.

Das Fehlen könnte zum einen technische Gründe haben, da eine von insgesamt zwei Übermittlungen nicht einwandfrei funktioniert haben soll. Allerdings, so konstatierte der RH nach einer entsprechenden Prüfung, hätten auch in der nicht eingetroffenen Meldung Aufträge gefehlt. Aber auch ein rechtliches Problem hat sich laut RH gezeigt.

Vergleichbarkeit erschwert

Denn im Gesetz sei nicht klar definiert, was ein „abgeschlossenes Rechtsgeschäft“ sei, „wodurch den Meldeverpflichteten Interpretationsmöglichkeiten offenstanden“. Dieser könne wählen, ob er etwa den Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Zahlung im Berichtszeitraum berücksichtigt. Das erschwere vor allem die Vergleichbarkeit, beklagt der RH, der empfahl, den Zeitpunkt der Zahlungen für die Zuordnung heranzuziehen.

Der Bund wird diesem Ansinnen jedoch nicht nachkommen, wie es in einer Stellungnahme heißt. Der Gesetzestext lasse nur die Auslegung zu, dass das Datum des Geschäfts ausschlaggebend sei, befand man im Bundeskanzleramt.