Angeklagter im Urlaub statt im Gericht

Zu einem Prozess wegen einer Schießerei in Wien-Landstraße ist am Dienstag keiner der drei Angeklagten erschienen. Ein Mann befindet sich in einem All-inclusive-Club in der Türkei, der Aufenthaltsort der beiden anderen ist unbekannt.

Die Richterin stellt eine „grobe Missachtung des Gerichts“ fest, umso mehr, als die Männer Ende März nach rund zweiwöchiger U-Haft gegen Gelöbnis auf freien Fuß gesetzt worden waren. Sie hatten sich dabei ausdrücklich damit einverstanden erklärt, der Justiz eine Meldeadresse vorzulegen, dort wohnen zu bleiben und eine allfällige Aufenthaltsänderung bekanntzugeben.

Dass der Verhandlungstermin nicht halten würde, deutete sich für die zuständige Richterin erst am vergangenen Donnerstag an, als sie eine kurzfristige Vertagungsbitte eines Verteidigers erreichte, der zwei Angeklagte vertritt. Sie wies das Ersuchen ab, zumal die Ladung dem Anwalt bereits am 20. Juni zugestellt worden war.

Angeklagte nicht vorgefunden

Einer der Mandanten dieses Verteidigers hatte die Ladung an der von ihm im Zuge seiner Enthaftung genannten Adresse überhaupt nicht übernommen - sie wurde dem Gericht als unzustellbar retourniert. Die Richterin ließ daraufhin die Polizei an besagter Adresse recherchieren. Die Beamten brachten vom Hauseigentümer in Erfahrung, dass der Angeklagte dort in Wahrheit keinen einzigen Tag zugebracht hatte.

Der Mann sei lediglich „auf Ersuchen der Kanzlei seines Verteidigers“ angemeldet worden, heißt es in dem Polizeibericht. Wo sich dieser Mann und der zweite Mandant des betreffenden Verteidigers aktuell aufhalten, ist unklar.

Aufenthalt in All-inclusive-Club

Der Rechtsvertreter des dritten Angeklagten legte am Dienstag zumindest eine Buchungsbestätigung seines Mandanten vor, der sich dieser zufolge derzeit in einem All-inclusive-Club in der Türkei erholt. Was die beiden anderen abwesenden Männer betrifft, forderte die Richterin deren Rechtsvertretung in deutlichen Worten auf, umgehend deren aktuellen Aufenthalt zu benennen und entsprechende Belege beizubringen. Sollte das nicht passieren, sei mit dem unverzüglichen Erlassen einer Festnahmeanordnung zu rechnen, machte die Richterin klar. Die Verhandlung wurde vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt.

Anklage wegen Nötigung

Die drei Angeklagten - zwei Serben im Alter von 21 und 41 Jahren und ein 44-jähriger Montenegriner - waren vorübergehend festgenommen worden, nachdem am 5. März vor dem Club The Box einem 31-jährigen Rumänen in den Oberschenkel geschossen worden war. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass die drei zwar bewaffnet waren, von ihren Schusswaffen aber keinen Gebrauch gemacht hatten.

Die Angeklagten sollen das Opfer aus dem Club geschafft haben, nachdem der Rumäne mit einer Frau, die er dort kennengelernt hatte, in Streit geraten war. Das Trio hätte sich nur mehr wegen Nötigung vor Gericht zu verantworten gehabt - der ursprüngliche Verdacht, sie hätten mit dem Schuss auf den 31-Jährigen etwas zu tun gehabt und diesen verletzt, wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Der Schütze selbst ist für die Justiz nach wie vor nicht greifbar. Ihm war vor dem Eintreffen der Polizei die Flucht vom Tatort gelungen. In weiterer Folge setzte er sich ins Ausland ab. Fahndungsmaßnahmen laufen, die Identität des Schützen dürfte geklärt sein - mehr dazu in Schuss vor Hotel Hilton: Verdächtige enthaftet und Schuss vor Hotel Hilton: Schütze flüchtig.