Badeunfälle: Videokameras kein Thema

Etwa 40 Menschen sterben jedes Jahr in Österreich durch Ertrinken, darunter oft Kinder. Um die Unfälle zu verhindern, müssen die Eltern besonders wachsam sein. Technische Maßnahmen in Bädern sind hingegen kein Thema.

Bei jenem Zehnjährigen, der vor einigen Wochen im Liesinger Bad ertrank, wurde man zu spät auf den Buben aufmerksam. Videokameras, die die Badenden unter Wasser erfassen und per Bildanalyse automatisch Alarm auslösen, seien in Wien vorläufig kein Thema, sagte Johannes Gumbinger von den Wiener Bädern, „weil wir glauben, dass Menschen am Becken das viel besser können und viel besser sehen. Das System, das uns vorgestellt wurde, hat nicht jeden erkannt, der unter Wasser vielleicht in Not gerät.“

Schwimmbad Liesing

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Im Liesinger Bad starb erst vor Kurzem ein Zehnjähriger

Gefahr Gewöhnungseffekt

In 90 Prozent der Fälle würde so ein System zwar funktionieren, aber es würde öfter zu Fehlalarmen kommen, so Gumbinger: „Die Gefahr besteht, dass irgendwann der Gewohnheitseffekt bei Fehlalarmen auftritt und keiner mehr schaut.“ Dass ein Mitarbeiter die Schwimmer über Unterwasserkameras ständig beobachtet, hält Gumbinger schon deshalb für wenig praktikabel, weil anzunehmen ist, „dass viele Menschen nicht gefilmt werden wollen, wenn sie schwimmen“.

Bademeister Schulung

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Bademeister übernehmen nicht die Aufsichtspflicht der Eltern

Eine andere Möglichkeit der Überwachung bieten Armbänder mit Tauchcomputer, die Alarm auslösen können. Mit rund 250 Euro pro Armband sei diese Lösung allerdings teuer, so Gumbinger: „Wenn ich mir einen Betrieb wie im Gänsehäufel mit 30.000 Gästen vorstelle, und jeder sollte so ein Armband bekommen: Das würde bei Weitem unser Budget überschreiten.“

Es bleibt also beim Bademeister, der in manchen Bädern die Schwimmer von einem Turm aus beobachten kann. Gumbinger: „Das hat den Vorteil, dass ich vielleicht besser auf den Grund hinuntersehe.“ Für ihn sei es aber wichtiger, dass Bademeister am Becken unterwegs sind, um etwa auch Streitereien schlichten zu können.

Freibad, Mädchen, Rutsche

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Eltern sollen ihre Kinder nicht aus den Augen lassen

Eltern haben Aufsichtspflicht

Kinder dürfen zwar schon ab acht Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen ins Bad, Haftung wird vom Bad aber keine übernommen. Die Aufsichtspflicht haben weiterhin die Eltern. „Der Hauptgrund (für Unfälle) ist natürlich der, dass man Kinder einfach manchmal aus den Augen verliert. Man passt kurz nicht auf und man muss einfach immer auf die Kinder schauen, und es reicht ein kurzes Telefonat, kurz auf das WC zu gehen. Dann kommt dieser ‚leise Tod‘“, sagte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Luftmatratze keine Schwimmhilfe

Besonders gefährdet sind kleine Kinder unter fünf Jahren, da sie in eine Schockstarre fallen können. Deshalb sei es ratsam, die Kinder so früh wie möglich schwimmen zu lehren, so Robatsch: „Natürlich hilft das in erster Linie, aber was vor allem hilft: Man darf die Kinder nie aus den Augen lassen, und wenn man einen Pool oder eine Anlage hat, dann muss man sie einzäunen.“

Poolalarme seien hilfreich. Auch die richtige Schwimmhilfe sei ein wichtiger Faktor, so Robatsch: „Kindern, wenn sie noch nicht schwimmen können, muss man genormte Schwimmflügel anziehen. Was nicht hilft, ist, sie mit irgendwelchen Schwimmhilfen ins Wasser zu lassen“, etwa Luftmatratzen oder Schwimmreifen. Größere Kinder überschätzten sich oft, so Robatsch: „Es ist ganz wichtig, dass man sich die Strecke genau vornimmt - wie weit schwimmt man jetzt? Und man muss bedenken, dass man meistens die gleiche Strecke wieder zurückschwimmen muss.“

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