Klimt-Bild: Keine rechtliche Konsequenz

Nach der falschen Restitution des Klimt-Bilds „Apfelbaum II“ gibt es wohl keine rechtlichen Konsequenzen. Da es sich um eine Schenkung der Republik handelte, könne man keine Ansprüche stellen, so der Anwalt der Erben.

2001 wurde Gustav Klimts „Apfelbaum II“ von der Republik Österreich an die Erben nach Nora Stiasny zurückgegeben. Dies ist fälschlicherweise geschehen, hält der Kunstrückgabebeirat nun fest. Demnach sei das Bild womöglich gar nicht bzw. an die Lederer-Erben zu restituieren gewesen - mehr dazu in Klimt-Gemälde wurde 2001 falsch restituiert

Alfred Noll, damals Anwalt der Stiasny-Erben, sieht daraus aber „keine Rechtsgrundlage für irgendetwas. Das war ein Verfahren, das die Republik durchgeführt hat, ohne die Erben - die haben weder ein Antragsrecht noch ein Anhörungsrecht gehabt. Die Republik hat das ganz aus Eigenem gemacht, es gab eine Empfehlung des Beirates.“ Die damalige Ministerin Elisabeth Gehrer sei der Empfehlung gefolgt und habe das Bildung per Schenkung übereignet. „Ich wüsste nicht, was daraus folgen soll - außer dass man sagt, man schaut sich das in Zukunft noch gründlicher an“, so Noll.

Minister sieht kein schuldhaftes Verhalten

Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ), der laut einem „Kurier“-Bericht die Finanzprokuratur um eine Einschätzung der Rechtslage gebeten hat, sieht nach derzeitigem Stand keine Ansätze für ein schuldhaftes Verhalten des Ministeriums und der damaligen Mitarbeiter. „Ich sehe auch kein schuldhaftes Verhalten“, pflichtete Noll dem bei.

„Das, was damals gemacht wurde, entsprach dem Kenntnisstand, den der Beirat offensichtlich hatte. Sonst wäre er nicht zu diesem Ergebnis gekommen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass man nach vielen Jahren draufkommt, dass historische Ereignisse anders waren, als man es zunächst angenommen hat. Aber das ist bei jeder Entscheidung so. Insofern ist es die Normalität, auch wenn es um ein herausragendes Werk geht.“

Das Problem in der Causa ist letztlich, dass es offenbar mehr „Apfelbaum“-Gemälde gegeben hat, als bisher angenommen. Diesbezüglich hat Klimt-Experte Tobias Natter im Auftrag des Bundeskanzleramts ein Gutachten erstellt. „Manche sind heute verschollen, vor allem aber erhöhte sich die Zahl der ‚Apfelbaum‘-Bilder, weil etliche davon zwar von den Zeitgenossen als solche angesprochen wurden, doch tragen sie heute abweichende Bildtitel“, hielt Natter gegenüber der APA fest.

Unklarheit über Eigentumsverhältnis

Im aktuellen Bericht des Kunstrückgabebeirats wird das Fazit gezogen, dass „Apfelbaum II“ nicht als ehemaliges Eigentum von Nora Stiasny angesehen werden kann. Stattdessen sei das im Pariser Musee d’Orsay befindliche Gemälde „Rosen unter Bäumen“ (seit 2012 auch: „Rosen unter dem segensgebeugten Apfelbaume“) ihr zuzuschreiben. „Apfelbaum II“ hingegen könnte, wie bereits einmal angenommen, aus der Sammlung Lederer stammen - aber auch das ist nicht gesichert. „Nachweise, Akten oder andere Quellen“ gibt es laut dem Bericht dafür nämlich nicht.

Für Natter ist es letztlich nur konsequent, dass die Finanzprokuratur den Sachverhalt noch einmal prüft. Die entscheidende Frage dabei sei: „Gibt es die Möglichkeit einer Rückgabe, die eigentlich bestehen sollte? Es kann nicht sein, dass sich das jetzt plötzlich in Luft auflöst und zwei grobe Irrtümer sich aufheben“, betonte der Kunstexperte.