Online-Tierhandel: Wien setzt Strafen aus

Der private Online-Tierhandel ist aus Tierschutzgründen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Organisationen und Vereine mit einer Bewilligung. Die Stadt Wien hat jedoch Strafverfügungen geschickt. Diese werden nun ausgesetzt.

Der Verein Pfotenhilfe beklagte am Montag, dass seit kurzem bei Wiener Tierschutzvereinen Strafverfügungen über 600 Euro eintrudeln - für das Vermitteln von Tieren über ihre eigene und andere Websites. Dabei, so wird beklagt, würden für solche Einrichtungen Ausnahmen gelten.

Übergangsfrist bis 1. Juli 2018

„Warum die Stadt Wien trotzdem derart hohe Strafen von kleinen, meist ehrenamtlich agierenden Vereinen kassieren will, ist unverständlich“, hieß es in einer Aussendung. Denn sogar das zuständige Gesundheitsministerium habe zuletzt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2018 erlassen. Im Wiener Rathaus wird man sehr wohl auf diese reagieren, wie die zuständige Magistratsabteilung 58 der APA mitteilte.

Die aktuellen Anzeigen hätten sich gegen Vereine gerichtet, die die Bedingungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt hätten. Man habe „natürlich“ im Einklang mit den neuen Richtlinien gehandelt. Nun werde man sich jedoch auch an die Übergangsfrist halten. „Die bereits ausgestellten Strafverfügungen werden ruhend gestellt“, kündigte man an. Die betroffenen Vereine hätten die Möglichkeit, nun um eine Bewilligung anzusuchen.

Stadt warnt vor Online-Tierkäufen

Die Stadt Wien warnt schon länger vor Tierkäufen im Internet. Viele illegale Tierhändler und Züchter bieten Welpen, Jungkatzen oder Reptilien im Internet an. Diese sind oft schwer krank. Auf die neuen Besitzer kommen dann hohe Behandlungskosten zu und oft sind die Tierbabys auch nicht mehr zu retten - mehr dazu in Illegaler Tierhandel verlagert sich ins Internet