Rad im Stiegenhaus: Strengere Kontrollen

Fahrräder am Gang oder Schuhe im Stiegenhaus - all das ist eigentlich verboten. Trotzdem wurde es jahrelang geduldet, doch jetzt wird strenger kontrolliert. Auch weil es eine „Amerikanisierung des Schadenersatzsystems“ gibt.

„Es gibt immer mehr Fälle, wo jemand Schadenersatz einfordert, weil er sich verletzt hat. Die Eigenverantwortung wird immer weniger, und darauf müssen die Eigentümer und deren Vertreter reagieren“, erklärt Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der sogar von einer „Amerikanisierung des Schadenersatzsystems“ spricht.

Stiegenhaus

ORF.at/Christian Öser

Stiegenhäuser müssen frei von Gegenständen sein

Verwaltungen sichern sich ab

Aber nicht nur die Schadenersatzklagen sind ein Problem für die Hauseigentümer und -verwaltungen. Gegenstände im Stiegenhaus können im Brandfall den Fluchtweg im Stiegenhaus verhindern. Die Fälle werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) immer stärker und strenger beurteilt, sagt Holzapfel: „Da ist es ganz logisch, dass die Verwaltungen sich immer mehr absichern und die Mieter und Wohnungseigentümer konkret dazu auffordern, hier keine Gegenstände am Gang oder im Stiegenhaus stehen zu lassen.“

Deswegen werden häufig auch Dokumentationen angelegt, wie oft die Bewohner informiert wurden und wenn Gegenstände im Haus stehen, „die beispielsweise im Fall des Falles hinderlich sind, dass die Feuerwehr einen Einsatz mit einem schweren Löschgerät wirklich machen kann“, so Holzapfel.

Strafe bis zu 21.000 Euro

Verpflichtend ist diese Dokumentation nach ÖNORM nicht, aber „dann hat man schon einen Startvorteil bei einer allfälligen Haftung“, meint der Experte. Man habe im Schadensfall Beweise in der Hand, dass man sich ausreichend um die im Gesetz vorgeschriebene „Verkehrssicherheit“ gekümmert hat. Wer übrigens seine Gegenstände nicht wegräumt, kann zu einer Strafe von bis zu 21.000 Euro verurteilt werden.