Fahrerflucht: Hohe Geldstrafen möglich

Gleich zweimal haben Unfalllenker am Donnerstag in Wien Fahrerflucht begangen. Bei den beiden Unfällen wurden ein Radfahrer und eine Fußgängerin leicht verletzt. Bei Fahrerflucht drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen.

Der erste Unfall mit Fahrerflucht ereignete sich am Donnerstagabend: Gegen 21.00 Uhr fuhr eine Autolenkerin auf der Reinprechtsdorfer Straße in Margareten. Laut Aussagen von Zeugen dürfte sie die Kreuzung mit der Fendigasse trotz roter Ampel überfahren haben. Ihr Auto streifte dabei eine 35-jährige Fußgängerin, die die Straße auf einem Zebrastreifen querte. Die Lenkerin stoppte zwar und stieg aus, um sich nach dem Befinden der Frau zu erkundigen, setzte ihre Fahrt dann allerdings fort - ohne auf die Polizei zu warten. Die 35-Jährige wurde leicht verletzt.

Der zweite Unfall passierte ebenfalls am Donnerstag, wenn auch deutlich früher. Kurz nach 2.00 Uhr radelte ein 27-Jähriger am Radfahrstreifen die Jörgerstraße stadtauswärts, als ihn laut seiner Aussage ein Auto von hinten erfasste und er stürzte. Der Lenker des Autos stieg aus und hinterließ eine Telefonnummer, fuhr dann jedoch weiter. Der Radfahrer wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. Beide Fälle gelten als Fahrerflucht, auch wenn Kontaktdaten hinterlassen wurden.

Über 2.000 Euro Strafe möglich

Denn Unfallbeteiligte haben eine sogenannte Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Sachverhalts. Das heißt, sie müssen warten, bis die Polizei am Unfallort ist, und dann eine Aussage machen. Auto- oder Radfahrer müssen stehenbleiben und dürfen ihre Fahrt nicht fortsetzen. Warten sie nicht, verstoßen sie gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Konsequenz ist eine Geldstrafe, je nach Schwere des Falls beträgt sie zwischen 36 und 2.180 Euro. Ein Problem sei jedoch häufig die Identifikation der Fahrerflüchtigen, so Polizeisprecher Paul Eidenberger.

Wird bei dem Unfall jemand verletzt, muss Erste Hilfe geleistet oder zumindest für fremde Hilfe gesorgt werden. Das betrifft übrigens auch Zeugen - soweit ihnen die Hilfeleistung zumutbar ist. Außerdem muss die Polizei verständigt werden. Gibt es nur einen Sachschaden, können sich das die Beteiligten untereinander ausmachen - vorausgesetzt, sie geben einander jeweils ihre Identität bekannt.

Strafanzeige, wenn Verletzte zurückgelassen werden

Zusätzlich kann auch Strafanzeige erstattet werden, wenn durch die Fahrerflucht ein Verletzter im Stich gelassen wurde. Es drohen hohe Geldstrafen bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Noch schwerer fällt die Strafe aus, wenn die Verletzungen schwer sind oder das Unfallopfer stirbt. Auch bei unterlassener Hilfeleistung - etwa durch Zeugen - drohen Strafen.

Laut ÖAMTC sind die meisten Unfalllenker, die vom Unfallort flüchten, zwischen 15 und 24 Jahre alt. Außerdem flüchten eher Männer: Nur 20 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Ob in den beiden Fällen in Hernals und Margareten Anzeige erstattet wird, werde noch geprüft, so Eidenberger.

Links: