Verfügung: Bisher kein Erfolg für Uber-Fahrer

Der Rechtsstreit zwischen Taxibranche und Uber-Fahrern geht weiter. Zwei Mietwagenfirmen dürfen nicht mehr für Uber fahren, weil sie laut einstweiligen Verfügungen sonst gegen das Gesetz verstoßen. Die Firmen wehren sich - bisher ohne Erfolg.

Dass die Uber-Fahrer gegen das Gesetz verstoßen würden, hat das Wiener Handelsgericht vor kurzem mit einstweiligen Verfügungen entschieden - mehr dazu in Gericht: Uber-Fahrer verstoßen gegen Gesetz. Die beiden Mietwagenfirmen haben diese angefochten, die Entscheidung darüber liegt jetzt beim Wiener Oberlandesgericht (OLG). Bis dahin gilt das Uber-Verbot für sie aber weiterhin. Das hat das Handelsgericht festgelegt, nun vorerst für eine der Firmen. Die Anfechtung hat also keine aufschiebende Wirkung.

Uber

ORF

Dass Aufträge nur am Smartphone eingehen ist nicht genug

Aufträge müssen in Betriebsstätte eingehen

Damit bekräftigt das Gericht seine vorläufige Meinung in der Causa: Mietwagenfahrer verstoßen gegen das Gesetz, wenn sie in Wien für Uber fahren. Sie dürfen nämlich nur Aufträge annehmen, die davor in ihrer Betriebsstätte eingegangen sind. Bei Uber kommen sie aber direkt auf das Smartphone der Fahrer. Sechs weitere Mietwagenfirmen habe man bereits abgemahnt, so der Anwalt der Taxiunternehmen, die geklagt haben, Dieter Heine. Und gegen zwei bis drei davon werde man vermutlich im August noch Klage einreichen.

Ob auch die zweite Firma bis zur Entscheidung des OLG keine Uber-Fahrten annehmen darf, wird das Handelsgericht vermutlich kommende Woche entscheiden. Die Kläger kontrollieren die Einhaltung der einstweiligen Verfügung laut eigenen Angaben mit Tests. Dabei habe man den Eindruck, dass deutlich weniger Mietwägen für Uber im Einsatz seien als vor den Klagen - die Wartezeiten hätten sich verlängert, so Heine. Eine Entscheidung des OLG werde im Herbst vorlegen, rechnet der Anwalt. Danach kann das Verfahren auch noch in nächster Instanz an den Obersten Gerichtshof (OGH) gehen.

Kundgebung von Taxifahrern in Wien

APA/Herbert Pfarrhofer

Die Taxiunternehmen machen schon länger mobil gegen Uber

Uber sieht sich im Recht

Uber sieht sich in der Causa im Recht. In einem Blogeintrag von Uber Austria General Manager Andreas Weinberger wird der Rechtsanwalt Günther Grassl zitiert: "Jede durch einen Fahrgast über die Uber App vorgenommene Bestellung einer Fahrt geht stets am Betriebssitz des jeweiligen Mietwagen-Gewerbes ein, bevor der Fahrer diese erhält.“ Außerdem schreibt Weinberger, dass man mit zahlreichen Taxi-Unternehmen zusammenarbeiten würde, die damit Leerzeiten verringern können.

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