AK: Anstieg bei Flugreklamationen

Ist der Urlaub nicht ganz so verlaufen, wie man es sich vorgestellt hat, kann man sich an die Wiener Arbeiterkammer wenden. Besonders viele Beschwerden gab es heuer über Flüge, deshalb wurde eine eigene Hotline eingerichtet.

Allgemeine Beschwerden - etwa aufgrund verschmutzter Hotelzimmer - sind in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Über Flüge beschweren sich heuer aber besonders viele Urlauber, sagte Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer Wien im Radio-Wien-Interview: „Wir haben heuer sehr viele Beschwerden zu Flügen: verspätete Flüge, annullierte Flüge, Überbuchungen, aber auch zu verlorenem Gepäck.“ Besonders eine Fluglinie habe heuer viele Flüge annulliert.

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Auch deshalb hat die Arbeiterkammer eine eigene Hotline eingerichtet, bei der man sich kostenlos beraten lassen kann. „Man hat ein Recht auf Versorgung, auf eine Umbuchung oder eine andere Form des Transports“, so Zgubic. Ist der Flug verspätet oder wird gestrichen, kann man - je nach Flugstrecke - eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro erwirken.

Hotline der Arbeiterkammer

Die AK-Hotline ist bis 3. September unter +43 1 501 65 1402 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Außerdem häufen sich heuer die Anfragen, ob eine Reise angetreten werden muss, wenn in der Gegend gerade Naturkatastrophen wie etwa Brände wüten - beispielsweise nach den Feuern in Kroatien. „Wenn der Urlaubsort direkt von beispielsweise Bränden betroffen ist, kann dem Urlauber natürlich nicht zugemutet werden, dass er dort hinfliegt. Je weiter weg das Ziel ist, desto eher kann ich nicht stornieren“, erklärte Zgubic.

Mängel sofort dokumentieren

Ansprüche entstehen auch, wenn Reiseleistungen am Urlaubsort nicht passen, also beispielsweise bei verschmutzten oder schimmligen Zimmern, fehlenden Sandstränden dreckigen Pools oder Ausflügen, die versprochen, aber nicht durchgeführt wurden. „Hier sollte man gleich vor Ort reklamieren und alles dokumentieren - also sowohl den Mangel als auch die Beschwerde“, rät die AK-Expertin. Lässt sich der Mangel nicht beheben, sollte man ihn sofort bei der Rückreise melden, günstig ist es auch, sich mit anderen Reisenden zusammenzuschließen.

Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck muss man laut AK besonders schnell sein: Wenn das Gepäck beschädigt wurde, kann man das eine Woche danach reklamieren. Kommen die Koffer nicht an, sollte sofort der Lost-&-Found-Schalter aufgesucht und das entsprechende Formular ausgefüllt werden. Hier besteht auch das Recht, notwendige Toiletteartikel und Kleidung zu kaufen, die dann durch die Fluglinie ersetzt werden. „Aber auch hier ist die Frist nur kurz - drei Wochen lang hat man dafür Zeit“, so Zgubic.

Fluglinien nicht immer kooperativ

Auch in diesen Fällen kann man sich an die Arbeiterkammer wenden, denn: „Wir bemerken bei den Fluglinien schon, dass bei der Fluggastentschädigung den Konsumenten oft Steine in den Weg gelegt werden. Auch die Reiseveranstalter sind nicht immer so kooperativ, wie wir gerne hätten.“ Oft werden nur eine geringe Entschädigungssumme oder Gutscheine angeboten.

Oft wäre dagegen eine Preisminderung fällig, eine gewisse Orientierung dafür bietet die Frankfurter Tabelle. Hier werden Reklamationsfälle und die entsprechenden Preisminderungen angeführt. „Ungeziefer im Zimmer kann je nach Befall eine Reduktion bis zu 20 Prozent bringen, bei Lärm, der so massiv ist, dass schlafen unmöglich wird, kann fast die Hälfte des Preises zurückverlangt werden“, so Zgubic. Generell sollte man aber schon vorher zwischen den Zeilen lesen: Ein „aufstrebender Ort“ könnte auch Baulärm bedeuten und das „nahe Meer“ oft ziemlich weit weg sein.

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