Einweisung nach Morddrohung gegen Häupl

Ein 44-jähriger Mann ist zu einer bedingten Einweisung verurteilt worden. Er hatte vergangenen Herbst mit einem Mordanschlag auf den Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) gedroht. Der Mann ist psychisch krank.

Dem 44-jährigen Mann sollen Depotmedikamente verabreicht werden, wobei deren Einnahme kontrolliert wird, so die Auflage des Schöffensenats am Wiener Landesgericht. Der Angeklagte hatte sich am 6. November 2016 telefonisch bei der Polizei gemeldet und 25 Millionen US-Dollar verlangt. Ansonsten werde am darauffolgenden Tag der Wiener Bürgermeister erschossen. In weiteren Gesprächen erhöhte der zunächst unbekannte Anrufer seine Forderung auf 150 Millionen US-Dollar.

Als nichts passierte - der Landespolizeidirektion Niederösterreich, an die sich der Mann gewandt hatte, dürfte rasch klar geworden sein, dass es sich um einen Verwirrten handelte -, griff der Angeklagte neuerlich zum Hörer und meinte sinngemäß, auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Alt-Bundespräsident Heinz Fischer würden sterben.

„Es tut mir leid, es wird nie wieder vorkommen“

Nach der Ausforschung bestätigte sich, dass der Mann an einer schizoaffektiven Psychose leidet und zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war. „Ich verstehe, dass es unmöglich ist, was ich gesagt habe. Aber ich hab meine Drohungen nie wahr machen wollen“, sagte der Betroffene am ersten Verhandlungstag im April aus. Und weiter: „Ich hab eine Psychose gehabt. Es tut mir leid, es wird nie wieder vorkommen.“

Der Mann hatte wenige Wochen zuvor seine Medikamente abgesetzt, weil sich der Beschäftigungslose diese nicht mehr leisten konnte. Seit seiner Inhaftierung in der Maßnahmenabteilung der Justizanstalt Josefstadt wird er wieder medikamentös behandelt, wodurch sich sein Zustand erheblich verbesserte. Deshalb konnte auf eine Einweisung verzichtet werden.