Stiefsohn missbraucht: Bewährungsstrafe

Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs an seinem Stiefsohn ist ein Wiener heute nicht rechtskräftig zu bedingter Haft verurteilt worden. Zudem erhielt er ein Tätigkeitsverbot - er war bis zuletzt Jugendleiter bei einem Fußballverein.

Laut Anklage kam es zum ersten Übergriff, als der Bub 15 Jahre alt war. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ließ der Bursch regelmäßig geschlechtliche Handlungen über sich ergehen. Seine Mutter dürfte über Jahre hinweg weggesehen haben. Der Angeklagte - ein 47 Jahre alter Techniker - war in der Verhandlung umfassend und reumütig geständig.

„Dachte, er hat die Midlife-Krise“

Die Frau hatte den Angeklagten 2005 geheiratet. Ihren aus einer vorangegangenen Beziehung stammenden Sohn brachte sie mit in die Ehe. Während eines Ägypten-Urlaubs wollte ihr Mann plötzlich nicht mehr mit ihr schlafen. In weiterer Folge zeigte er auch zu Hause an ihr kein sexuelles Interesse mehr und nächtigte auf der Wohnzimmercouch. „Ich dachte, er hat die Midlife-Krise“, schilderte die Noch-Ehefrau - die Scheidung ist im Laufen - im Zeugenstand im Wiener Straflandesgericht.

In Wahrheit war der Ehemann dem Stiefsohn in Ägypten körperlich näher gekommen. Die Ehefrau und Mutter registrierte zwar, dass ihr Mann auf ihre Annäherungsversuche abweisend bis schroff reagierte und ihr Sohn ihr gegenüber zusehends aggressiv wurde, während er sich mit dem Stiefvater prächtig verstand. Sie habe sich aber nichts dabei gedacht, versicherte die Frau dem Gericht.

Mutter fand schriftlichen Vertrag

Im Jahr 2010 fand die Mutter - ihr Sohn war zu diesem Zeitpunkt 16 - einen schriftlichen Vertrag, „bei dem bei Ihnen die Alarmglocken schrillen hätten müssen“, wie Richter Stefan Apostol zu bedenken gab. Mit ihren Unterschriften besiegelten der Angeklagte und der Stiefsohn einen ungewöhnlichen Pakt: Der Jugendliche verpflichtete sich, bis zum 18. Geburtstag keine Freundin zu haben, während der Angeklagte versprach, er werde mit keiner Frau mehr schlafen.

Warum sie da nichts unternommen habe, wollte der Richter von der Zeugin wissen. „Ich habe es verdrängt“, räumte diese - sichtlich emotional bewegt - ein. Sie habe „vielleicht etwas geahnt“ und ihren Mann und ihren Sohn angesprochen, „ob da etwas ist“, sei von diesen jedoch als schizophren und psychisch labil hingestellt worden. Damit habe sie sich letzten Endes zufriedengegeben.

Anzeige erst über zwei Jahre später

Zu einer Anzeige kam es erst, als der junge Mann nach seinem 20. Geburtstag seiner damaligen Freundin davon erzählte. Der inzwischen 23 Jahre alte Stiefsohn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Am Ende wurde über den Vater wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (Pargraf 207b StGB) eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt. Außerdem muss er seinem Stiefsohn die Kosten für dessen Psychotherapie und allfällige zukünftige Folgeschäden ersetzen. Mit seiner Noch-Ehefrau hat er auch noch einen 13-jährigen gemeinsamen Sohn.