Außenrollläden als Streitpunkt
Wenn die Sommersonne tagelang bei den Fenstern hineinscheint und die Wohnung aufheizt, wünschen sich Mieter oftmals Außenjalousien. Doch bevor die nachgerüstet werden dürfen, müssen Vermieter bzw. die Hausverwaltung zustimmen, sonst wird eine Besitzstörungsklage riskiert. Bei denkmalgeschützten Bauten muss außerdem das Denkmalamt seine Zustimmung erteilen.
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Klemmrollos als Alternative
Bei Gebäuden, deren Baubewilligung vor 1953 erteilt worden ist, gilt: Reagiert der Vermieter auf die schriftliche Anfrage nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt das laut Wiener Mietervereinigung als stillschweigende Zustimmung. Sagt er Nein, können die Mieter versuchen, die Jalousien vor der Wiener Schlichtungsstelle oder auch vor Gericht zu erkämpfen.
Um die Chance auf Außenrollos zu erhöhen, bieten Firmen inzwischen übrigens auch Modelle an, die geklemmt und nicht angeschraubt werden müssen. Fenster und Bausubstanz werden dadurch nicht beschädigt.
Auch Klimaanlagen genehmigungspflichtig
Im Sommer haben naturgemäß auch Klimaanlagen Hochsaison. Was aber wenige bedenken: Für die Installation der Geräte braucht es oft eine Baubewilligung. Viele Geräte sind nicht genehmigt, heißt es bei der Baupolizei.
Wer als Privatperson eine Klimaanlage an Wohnbauten installieren will, muss in den meisten Fällen um eine Baubewilligung bei der Baupolizei (MA 37) ansuchen. Der wichtigste Punkt ist dabei die Lärmemission, ob also die Lautstärke der Klimaanlage jemanden beeinträchtigen könnte. Hier gibt es bestimmte Grenzwerte - mehr dazu in Viele Klimaanlagen nicht genehmigt.
Links:
- Aufholbedarf bei Fassadenbegrünungen (wien.ORF.at)
- Arbeitsinspektorat wegen Hitze im Landesgericht (wien.ORF.at)
- Keine Klimaanlagen für alte U-Bahnen und Bims (wien.ORF.at)