Trotz Verbots: Jahrelang Rabatt auf Babynahrung
Ein Posting auf Facebook hat den Stein ins Rollen gebracht. Die Drogeriekette schreibt dort: „Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist es uns jedoch nicht erlaubt, Rabatte und Ermäßigungen auf Säuglingsanfangsnahrung anzubieten.“ Deswegen würden diese Produkte ab jetzt von den Rabattaktionen ausgenommen. In den Kommentaren regten sich Nutzerinnen und Nutzer darüber auf.
Liebe BIPA-Community, wir melden uns mit einer wichtigen Information bei euch: Bisher war Säuglingsanfangsnahrung in...
Posted by BIPA on Donnerstag, 10. August 2017
„Bedauerliches Versehen“
Tatsächlich ist ein Rabatt auf Babynahrung und die Bewerbung allerdings schon seit neun Jahren nicht mehr erlaubt. Dem Vernehmen nach sei es branchenintern bekannt gewesen, dass sich Bipa nicht daran hält. Der Mutterkonzern REWE kommentiert die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber „Wien heute“ folgendermaßen: „Im Zuge der Umstellungen und Wechsel im Unternehmen ist es hier zu einem bedauerlichen Versehen gekommen. Wir haben einen diesbezüglichen Hinweis erhalten.“
Für das Gesundheitsministerium ist das Verbot jedenfalls sinnvoll, denn „Hintergrund dafür ist, dass zur Förderung und zum Schutz des Stillens dieses Werbeverbot auf europäischer Ebene für den Vertrieb von Muttermilchersatz normiert wurde.“ Das Rabattverbot sorgt für Kritik von Frauen, denn Mütter könnten auf die Produkte angewiesen sein, weil sie nicht selbst stillen können.
Das Ministerium beruhigt jedoch: Mütter, die ihre Babys nicht selbst stillen können, haben die Möglichkeit, die Säuglingsanfangsnahrung im Steuerausgleich geltend zu machen. Die Posten können als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Arbeitnehmerveranlagung des Vaters abgesetzt werden. Für alleinerziehende Mütter kann es allerdings problematisch sein.
Aufregung über Rabattverbot bei Babynahrung
Das Facebook-Posting einer Drogeriekette lässt die Diskussion über Rabatte für Säuglingsanfangsnahrung wieder aufleben.
Lebensmittelaufsicht soll verstärkt kontrollieren
Nach den gesetzwidrig gewährten Rabatten der Drogeriekette will das Ministerium nun die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer einschalten und „über den aktuellen Fall informieren und nochmal auf die Rechtslage hinweisen, damit sie sich diesem Thema auch vermehrt bei ihren laufenden Kontrollen widmet“.