Aufnahmeprüfungswoche an Unis startet
Am 5. September endet dann die allgemeine Zulassungsfrist an Universitäten ohne generelles Aufnahmeverfahren. Am Dienstag gehen die Aufnahmeprüfungen für Psychologie über die Bühne: 3.067 Studienwerber werden sich um die 500 Studienplätze in Wien bemühen. Am Donnerstag machen 1.423 Studienwerber in Wien den Test für Biologie (1.284 Plätze). Am selben Tag wird auch Pharmazie geprüft: 832 Kandidaten bewerben sich um einen der 686 Plätze.
Universität Wien
Keine Prüfung in Publizistik
Eine Aufnahmeprüfung in Publizistik findet dieses Jahr lediglich in Salzburg statt. 421 Kandidaten bewerben sich um 226 Studienplätze. An der Universität Wien wurden hingegen dieses Jahr nicht alle Plätze beansprucht, auch für Ernährungswissenschaften haben sich weniger Interessenten angemeldet als Studienplätze angeboten werden. Die Aufnahmetests finden daher nicht statt.
Die Aufnahmeprüfungen für Wirtschaft, Medizin, Veterinärmedizin sowie der Großteil der Informatik-Prüfungen haben bereits vor dem Sommer stattgefunden. Für die Lehramtsstudien gibt es außerdem Eignungstests - dort ist keine bestimmte Platzzahl vorgegeben. Die einzelnen Unis gestalten diese Tests dabei unterschiedlich sowie an nicht einheitlichen Terminen. Ebenfalls Eignungstests zu unterschiedlichen Terminen gibt es an den Kunstunis sowie für das Sportstudium.
Änderung bis 5. September möglich
Wer sich erstmals an einer österreichischen Universität für ein Bachelor- oder Diplomstudium ohne Aufnahmeprüfung einschreiben oder sein Studium wechseln will, hat noch bis Dienstag, 5. September, Zeit. Da endet die allgemeine Anmeldefrist an Unis ohne generelle Eignungsprüfungen. Eine Erstanmeldung für das Wintersemester 2017/2018 ist danach nur mehr in Ausnahmefällen möglich.
Darunter fallen etwa das Nichtbestehen eines Aufnahmeverfahrens, einer Ergänzungsprüfung oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase, sowie ein Matura-Nachtermin, Zivil- oder Präsenzdienst, Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit, Praktika oder ein „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“. In diesen Fällen endet die Nachfrist am 30. November, dies gilt auch für eine verspätete Meldung der Fortsetzung des Studiums.