Firtasch wird nicht ausgeliefert

Der ukrainische Oligarch Dimitri Firtasch wird nicht an Spanien ausgeliefert. Laut „Kurier“ hat die spanische Justiz keine ausreichende Begründung für den Europäischen Haftbefehl gegen Firtasch geliefert.

„Die spanische Justiz hat auf Wunsch der USA versucht, eine politisch motivierte Auslieferung unseres Mandanten über das Strafrecht durchzusetzen“, wird Dieter Böhmdorfer, Firtaschs Anwalt, im „Kurier“ zitiert. Das Landesgericht Wien hat den Europäischen Haftbefehl mangels konkreter Angaben abgelehnt, bestätigte Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts. Die am Dienstagabend gefällte Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die spanischen Behörden hatten gegen Firtasch einen Europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen und einen Auslieferungsantrag (innerhalb Europas: Übergabeantrag) gestellt. Ansuchen der österreichischen Behörden, mehr Informationen zum Tatbestand zu erhalten, seien seit April von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, erklärte Salzborn. Gegen das Urteil kann nun in den kommenden 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

Festnahme nach Verhandlung am Oberlandesgericht

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte im Februar einer Auslieferung von Firtasch an die USA zugestimmt. Der ukrainische Oligarch war aufgrund einer Rekordkaution auf freiem Fuß. Nach der OLG-Entscheidung wurde er aber aufgrund des Haftbefehls aus Spanien verhaftet - mehr dazu in Firtasch nach OLG-Beschluss verhaftet.

Kurz nach der Festnahme wurde Firtasch auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der von Firtasch vor drei Jahren hinterlegten Kaution von 125 Millionen Euro sowie den Auflagen, sich in regelmäßigen Abständen bei Gericht zu melden, das Bundesgebiet nicht zu verlassen und den Reisepass bei Gericht zu hinterlegen - mehr dazu in Firtasch wieder auf freiem Fuß.

Auslieferungsantrag aus den USA

Der ukrainische Oligarch war am 12. März 2014 am Firmensitz seiner Holding Group DF in Wieden verhaftet worden. Die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien beruhte auf einem US-Haftbefehl. Das Wiener OLG bestätigte eine Kaution von 125 Mio. Euro - mehr dazu in Firtasch: 125 Mio. Euro Kaution bestätigt.

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