Strengeres Gesetz schützt Öffi-Personal

Buslenker, Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrer genauso wie Kontrolleure und Zugpersonal von Wiener Linien und ÖBB werden immer wieder attackiert. Ab heute soll die Androhung höherer Haftstrafen mehr Sicherheit schaffen.

Angriffe mit Fäusten, Attacken mit Pfefferspray: 106 Übergriffe auf Personal registrierten die Wiener Linien im Jahr 2014 - mehr dazu in Mehr Attacken gegen Wiener Linien. In den vergangenen Jahren verstärkten sowohl Wiener Linien als auch ÖBB ihre Sicherheitsvorkehrungen: Videokameras wurden installiert, mehr Sicherheitspersonal eingestellt und Polizisten mit Bodycams ausgestattet.

Angekündigt war auch eine Strafgesetz-Novelle, um Öffi-Personal besser vor Gewalt und Angriffen zu schützen. Diese Novelle tritt jetzt in Kraft: Mit 1. September muss jeder, der gegen Öffi-Personal tätlich wird, mit deutlich höheren Strafen rechnen: Angreifern drohen bis zu zwei Jahre Haft, statt wie bisher ein Jahr.

Straßenbahngarnitur der Linie 60

Wiener Linien/Helmer

2014 erlitt ein Straßenbahnfahrer bei einer Attacke Prellungen

„Abschreckende Wirkung“ erwartet

„Mit der neuen Regelung setzen wir ein klares Stopp-Signal gegen Gewalt in Öffis. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen: Bei Körperverletzung drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft, bei tätlichen Angriffen bis zu sechs Monaten oder 360 Tagsätzen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Für die neue Regelung wurde das Strafgesetz an zwei Stellen – einerseits bei Körperverletzung, anderseits bei tätlichen Angriffen – ergänzt. Als tätlicher Angriff gilt beispielweise Treten, Stoßen oder mit Gegenständen Werfen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Durch den neuen Paragraphen ist das Personal in Öffentlichen Verkehrsmitteln künftig in dieser Frage mit Beamten (Polizei- und Justizbeamten) gleichgestellt. Auch dort wurden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft.

Für vida Ausweitung auf andere Bereiche denkbar

Die Gewerkschaft vida bewertet die Novelle als wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit für das Personal. Sie will genau beobachten, wie sich die höhere Strafandrohung auswirkt. Falls notwendig, sollen weitere Verschärfungen eingefordert werden. Zu überlegen wäre auch, die Maßnahmen auf andere Bereiche auszudehnen, zum Beispiel bei der Pflege, im Tourismus und im Sicherheitsbereich, so Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida.

Links: