Fotoflüge über Stadt nur noch mit Genehmigung

Eine Gesetzesnovelle beschränkt Stadtbilder aus der Adlerperspektive, etwa aus Hubschraubern, stark. Erlaubt sind nur noch Kameraflüge, wenn sie „nicht dem bloßen Privatinteresse einzelner Personen dienen".

Interessierte konnten sich bisher von einem Hubschrauberunternehmen Fotos aus der Luft anfertigen lassen. Damit ist es allerdings seit März vorbei. Solche Flüge sind laut Gesetzesnovelle nur mehr möglich, wenn sie „nicht dem bloßen Privatinteresse einzelner Personen dienen“. Über Details entscheidet die Austro Control, berichtet der „Kurier“.

Fünfmal im Jahr machte der Grazer Fotograf Peter Redl bisher in Wien Luftbilder aus einem tieffliegenden Hubschrauber heraus. Zu seinen Kunden zählen laut eigenen Angaben die Entsorgungsbetriebe Simmering, die ÖBB, die Bundesimmobilien-Gesellschaft (BIG), die Wiener Linien sowie die Baukonzerne Strabag und Porr.

Visualisierung

emb Film

Bilder aus dem Hubschrauber sind nicht mehr problemlos möglich

„Ich habe den Piloten angerufen, wir haben uns am Flugplatz getroffen, haben dann einen Flugplan abgegeben und mit dem Tower den Flug koordiniert. Das war überhaupt nicht problematisch“, sagte Redl gegenüber dem „Kurier“.

Fotograf schaltet Anwaltschaft ein

Seit der Novelle der Luftverkehrsregeln darf der Flug den öffentlichen Interessen nicht entgegenstehen. „Auf diese Änderung beziehen sich die Austro-Control-Mitarbeiter und sie meinen, ich muss für jedes einzelne Objekt, das ich fotografieren will, einzeln ansuchen“, sagte Redl.

„Sie sagten mir, sie entscheiden dann darüber, ob ein öffentliches Interesse besteht, das steht aber so nicht im Gesetz. Sie sagten mir auch, ein gewerblicher Fotoflug sei das Privatinteresse des Fotografen oder seines Auftraggebers. Das ist doch absurd“, so Redl.

Luftbild

MA 59/Marktamt

Der Flug darf öffentlichen Interessen nicht entgegenstehen

„Ich habe der Austro Control sogar eine entsprechende Liste der Objekte samt den Namen der Auftraggeber geschickt“, sagte der Fotograf zum „Kurier“. Nun hat Redl als letzte Möglichkeit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium eingeschaltet. Er wirft der Austro Control Amtsmissbrauch vor.

Auch Drohnenbilder verboten

Die Austro Control teilt schriftlich mit: „Seit der jüngsten Novelle gelten für den Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet Wien neue Bestimmungen. Eine Bewilligung durch die zuständige Behörde Austro Control kann immer nur projektbezogen erteilt werden, weil im Gesetzestext dezidiert auf den Zweck des Fluges abgestellt wird.“

Zu prüfen ist dabei, ob der Flug im öffentlichen Interesse erfolgt bzw. keine öffentlichen Interessen wie die Sicherheit der Luftfahrt oder Lärmschutz dem entgegenstehen. (...) Gerade weil es sich bei Flügen über dem Wiener Stadtgebiet um den Einflug in ein Flugbeschränkungsgebiet handelt, können Genehmigungen im Hinblick auf die Vermeidung von unnötiger Lärmentwicklung und auf die Sicherheit im Sinne der Bevölkerung nur in Ausnahmefällen erteilt werden", so die Austro Control.

„Jede zweite Anfrage bekomme ich aus Wien“, sagt Andreas Tischler, der professionelle Drohnenfotos aus der Luft anbietet. Über der Bundeshauptstadt sei ihm das aber verboten. „Ausnahmen bekommt man nur im öffentlichen Interesse – zum Beispiel der Hannes Jagerhofer für die heurige Beachvolleyball-WM“, so Tischler zum „Kurier“.

Link: