Kind bei Hitze im Auto: Bedingte Haft

Bei 32 Grad Außentemperatur hat ein Vater seinen zweijährigen Sohn 40 Minuten auf einem Parkplatz im Auto zurückgelassen. Jetzt wurde er - nicht rechtskräftig - zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.

Das Kind habe ein knallrot angelaufenes Gesicht und Anzeichen einer Dehydrierung aufgewiesen. Die Bekleidung des Buben sei komplett durchgeschwitzt, der Kindersitz durchnässt gewesen, hieß es im Polizeibericht. Dass der Bub überlebte, ist wohl nur einer Passantin zu verdanken. Sie wurde auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums in Simmering auf den schreienden Zweijährigen aufmerksam, der im Kindersitz gefangen war. Die Frau rief die Polizei, die den Buben rechtzeitig befreien konnte.

Vater: „extrem unüberlegt“

„Dass Ihr Sohn überlebt hat, ist ein Glücksfall“, meinte Richterin Olivia-Nina Frigo zum Angeklagten und erinnerte diesen an das Schicksal eines gleichaltrigen Buben, der Mitte August in Vorarlberg im Pkw seiner Mutter starb. Diese hatte ihn gleich für mehrere Stunden im Auto sitzen lassen. - mehr dazu in In Auto gelassen: Kleinkind starb Hitzetod (vorarlberg.ORF.at).

„Es tut mir aufrichtig leid. Es war extrem unüberlegt“, gab sich der 28-Jährige zerknirscht. Er hatte sich am 6. Juli in einem Textilgeschäft drei T-Shirts besorgt. Dann kaufte er sich noch in einem Supermarkt etwas zu trinken. „Es war eine größere Schlange an der Kassa. Leider hab ich länger zum Zahlen gebraucht“, verriet er der Richterin. Im Auto hätte es aber grundsätzlich „eine gemütliche Temperatur“ gehabt: „Vorher war ja die Klimaanlage eingeschaltet.“ Außerdem sei es „eh leicht bewölkt“ gewesen.

Zweijähriger unnötigen Qualen ausgesetzt

Zumindest 40 Minuten musste der Bub ausharren, ehe er wieder Frischluft atmen konnte. Dass der Kleine unnötigerweise Qualen ausgesetzt wurde, stand für die Richterin außer Zweifel. Sie verurteilte den Vater wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person (Paragraf 92 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Der Mann akzeptierte die Strafe: „Ich hab Mist gebaut und muss dafür geradestehen.“ Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.