Wieder Impfungen an Wiener Gymnasien
Das neue Gesetz schließt eine Lücke die Haftpflichtversicherung betreffend. Im Unterschied zu Schulärzten an Pflichtschulen, die nicht zum Bund sondern zur Stadt gehören, sind Schulärzte an Gymnasien nicht haftpflichtversichert. Bei Komplikationen müssen sie persönlich haften.
Deshalb führten die meisten Schulärzte an Gymnasien keine Impfungen mehr durch, sagt Roman Häfele, der Chef der Wiener Schulärzte: „Jetzt muss man sagen, in Wien ist das eh ganz toll. Denn in vielen anderen Bundesländern wird durch die Schulärzte gar nicht mehr geimpft.“ Was dem Gesundheitsministerium freilich ein Dorn im Auge war, weil es die Durchimpfungsrate der Kinder gefährdet sah.
Haftpflichtversicherung für Schulärzte kommt
Im neuen Bildungsreformgesetz ist nun auch eine Haftpflichtversicherung für Schulärzte an Gynasium berücksichtigt. Das Gesetz tritt allerdings erst am 1. September 2018 in Kraft: „Bis dorthin müsen noch Rahmenbedingungen durch die Ärztekammer abgeklärt werden“, so Häfele. Er rät Eltern bis dahin, die Impfungen beim Hausarzt durchführen zu lassen.
Ärzte weigern sich aus Haftungsgründen
Im vergangenen Februar wurde Aufregung über einen Impfstopp an einigen Wiener Schulen laut. Die Schulärzte weigerten sich aus Haftungsgründen, die Kinder zu impfen. Elternvertreter fürchten, dass damit viele Schüler die nötigen Impfungen nicht mehr bekommen - mehr dazu in Schulärzte verweigern Impfungen.