Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern
Auf Bahnhöfen, am Wiener Busterminal und am Flughafen Schwechat hängen in den kommenden Monaten Plakate und liegen Flyer auf, auf einigen AUA-Verbindungen wird ein Video mit konkreten Hinweisen an Reisende gezeigt. Initiiert wurde die Kampagne von Bundeskriminalamt (BK) und der österreichischen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte von Kindern vor sexueller Ausbeutung (ECPAT).
Nach Schätzungen des UNO-Kinderhilfswerks (UNICEF) werden weltweit zwei Millionen Mädchen und Buben sexuell ausgebeutet - auch von Reisenden. Eine der Ursachen von Kinderprostitution liegt in wirtschaftlichen und sozialen Problemen vieler Länder.
Bundeskriminalamt
Auch im Heimatland des Täters strafbar
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern kann nicht nur im Ausland strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch im Heimatland des Täters.
Meldung an Bundeskriminalamt
Berichte über Auffälligkeiten werden unter meldestelle@interpol.at entgegengenommen.
Das Bundeskriminalamt führte in einer Aussendung das Beispiel eines Österreichers an, der in zweiter Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte in seinem Hotelzimmer in Indien einen Buben missbraucht. Zwei Zeugen der Tat sagten bei dem Prozess in Wien aus. Jede Meldung könne sexuelle Gewalt gegen Kinder verhindern, betont das BK.