Von BMW bis QR-Code: Was am Grab erlaubt ist

Eine Rakete an der Grabstelle oder ein eingraviertes Auto auf dem Grabstein: Immer mehr Hinterbliebene wollen die letzte Ruhestätte der Verstorbenen individuell gestalten. Dabei gibt es jedoch einige Vorschriften zu beachten.

„Solange es nicht pietätlos ist, kann man alles machen“, sagte Florian Keusch, Sprecher der Bestattung und Friedhöfe Wien. In den vergangenen Jahren erkennt er einen Trend in Richtung Individualisierung. Sei es bei den Zusatzprodukten, wie etwa einem Anhänger für die Halskette mit Fingerabdruck, oder bei der Ausgestaltung der Grabstätte.

Gräber Zentralfiredhof

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Statt eines Kreuzes oder Grabsteins können auch Skulpturen das Grab schmücken

Grundsätzlich gibt es festgelegte Maße und Materialien, die ein Gedenkzeichen, also ein Grabstein, Kreuz oder eine Skulptur, einhalten müssen. So heißt es in der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien etwa, dass Gedenkzeichen aus „Naturstein, Kunststein, Holz oder Metall“ hergestellt werden sollen.

Rakete als Grabstein „vorstellbar“

Wie groß der Grabstein oder das Kreuz sein darf, ist von der Art der Grabstätte abhängig. Ein Kreuz auf einem „einfachen Grab“ für eine Person darf etwa eine Höhe von bis zu 90 Zentimeter haben, während die Gedenkzeichen bei Grüften für bis zu neun Personen eine Höhe von 2,20 Meter erreichen dürfen. Individuell hergestellte Grabsteine werden jedoch in Absprache mit den Friedhöfen ebenfalls erlaubt. „Es wäre auch eine Rakete vorstellbar für einen Weltraumfan“, sagte Keusch.

Tatsächlich gibt es am Zentralfriedhof zahlreiche, teils auch abstrakte Skulpturen und Statuen, die die Gräber schmücken. So erkennt man schon aus der Ferne die Statue einer Frau, die neben den benachbarten klassischen Grabsteinen die letzte Ruhestätte eines Paares hervorhebt.

„Es gibt auch teilweise lustige Inschriften“

Auch bei den Inschriften der Grabsteine gibt es einige Regeln zu beachten: „Gedenkzeichen und deren Inschriften dürfen weder den strafrechtlichen Bestimmungen noch der Würde eines Friedhofes widersprechen und keine herabwürdigenden, rassistischen, diskriminierenden oder sexistischen Inhalte aufweisen sowie auf verbotene Vereinigungen hinweisen“, heißt es in der Bestattungsanlagenordnung. Für Keusch spielt in diesem Zusammenhang auch die Pietät eine große Rolle.

Grab Zentralfriedhof

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Hinterbliebene dürfen die Gräber eigenständig gestalten

Solange diese und die rechtlichen Vorschriften gewahrt werden, sei „prinzipiell alles erlaubt“. So haben manche Grabsteine eingravierte Zitate, Porträts der Verstorbenen oder auch eingravierte Bilder von Autos. „Es gibt auch teilweise lustige Inschriften, die sind aber eher aus dem Ausland bekannt“, sagte Keuscher. „Mir fällt nur einer aus Deutschland ein, wo darauf steht: ‚Ich läge jetzt auch lieber am Meer‘.“

QR-Codes geben Informationen über Verstorbene

Ein weiterer Trend, den Keusch im Ausland beobachten konnte, sind QR-Codes auf den Grabsteinen. Wer diese mit dem Smartphone scannt, wird auf eine Website weitergeleitet, die nähere Informationen zu dem Verstorbenen bereithält. Zwar gäbe es solche Gräber bereits auch in Wien, jedoch sei die Anzahl im Vergleich noch sehr gering.

Auch die Art der Beisetzung hat sich verändert. Zwar sind in Wien immer noch 71 Prozent der Beisetzungen klassische Erdbestattungen, der Trend geht laut Keusch jedoch hin zur naturnahen Bestattung und einer damit vorausgesetzten Feuerbestattung.

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