Nach Urteil: Fiaker-Kritik an „Überbürokratie“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil bezüglich der Fiaker-Ruheregeln bestätigt. Der Fiaker, der die Klage eingereicht hatte, sieht eine Überbürokratisierung und fürchtet wirtschaftliche Einbußen.

Der Fiaker-Unternehmer Wolfgang Fasching hatte sich wegen der zeitlichen Beschränkungen für Fiaker an den VfGH gewandt. Er kritisiert, dass die Fiaker laut Gesetz nur zu bestimmten Zeiten - zwischen 11.00 und 22.00 Uhr - auf den Standplätzen stehen dürfen. Das widerspricht aus seiner Sicht dem Recht auf freie Erwerbsbetätigung.

Die Verfassungsrichter haben den Antrag des Unternehmers abgewiesen. Für Wolfgang Fasching ist das ein Schlag für die ganze Branche, wie er gegenüber Radio Wien erklärte: „Jetzt tötet man uns mit Überbürokratisierung definitiv wirtschaftlich ab.“

Gericht bestätigt Fiaker-Regeln

Der Verfassungsgerichtshof hat ein Urteil zu den Ruheregeln bestätigt. Der Fiaker, der die Klage eingereicht hatte, sieht Überbürokratisierung.

Ruhezeit-Regeln bestätigt

Die Höchstrichter haben zudem die Ruhezeit-Regeln für die Pferde - also nur 18 Einsatztage im Monat, Hitzefrei ab 35 Grad - bestätigt. Die Regeln würden den Tieren mehr nutzen, als den Fiakerbetreibern schaden, hieß es in der Begründung.

Erfreut über das Urteil zeigte sich die Tierschutz-Organisation „Vier Pfoten“. Es zeigt außerdem, dass die Verfassung, in der Tierschutz auch festgeschrieben ist, auch ernst genommen wird“, wird Kampagnenleiterin Martina Pluda in einer Aussendung zitiert. Dass die Fiaker nicht in die Liste des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen werden, sieht Pluda als Erfolg einer „Vier Pfoten“-Petition.

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