Messerstiche: Bewährungsstrafe für 18-Jährige

Nach einer Messerattacke ist am Mittwoch eine 18-Jährige in Wien wegen Mordversuchs vor Gericht gestanden. Sie kam jedoch glimpflich davon - mit einer Bewährungsstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Die 18-Jährige wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie hatte am 10. Dezember 2016 in Wien-Favoriten einem Burschen mit einem Brotmesser in die Brust und zwei Mal in den Oberarm gestochen. „Mein Plan war nicht, ihn umzubringen“, beteuerte die junge Frau, der die Anklage versuchten Mord anlastete.

„Meine Mandantin ist ein ordentliches Mädchen. Sie ist sehr arbeitsam“, beschrieb Verteidigerin Romana Zeh-Gindl die positiven Seiten der 18-Jährigen, die als Büroangestellte beschäftigt ist. Andererseits dürfte sie zu Jähzorn neigen und ihre Emotionen nicht ganz im Griff haben, wenn sie Beleidigungen zu hören bekommt.

Ausgeplauderte Geheimnisse als Auslöser

Am Abend der Tat wollte sie sich mit einigen Freundinnen einen netten Abend machen. Eine von ihnen soll im Vorfeld Geheimnisse ihres Ex-Freundes ausgeplaudert haben. Davon erlangte dessen Freundeskreis Kenntnis, was dazu führte, dass die Mädchengruppe mit einem Burschen telefonierte, der ihnen deswegen die Leviten las. Dabei stieß der 19-Jährige Beschimpfungen aus. Der Ausdruck „Hurenkind“ soll gefallen sein.

In weiterer Folge verabredeten sich die Mädchen gegen 21.00 Uhr unweit des Reumannplatzes, um die Sache zu bereinigen. Die Angeklagte steckte dazu ein Messer ein, um sich - wie sie nun den Geschworenen darlegte - im Fall des Falles verteidigen zu können: „Ich wusste nicht, was auf mich zukommt.“

19-Jähriger sei „ausgerastet“

Laut Anklage ging sie allerdings umgehend und gezielt auf den Burschen zu, der zuvor wüst geschimpft hatte. Auf ein aufgebrachtes „Was schimpfst du meine Mutter?“ soll sie ihm das Messer in die Brust gestoßen haben. Während der körperlich deutlich überlegene Bursch die 18-Jährige in den Schwitzkasten nahm, kassierte er zwei weitere Stiche, ehe ihr die Waffe zu Boden fiel und zerbrach.

„Er hat mich wirklich sehr provoziert“, gab die Angeklagte zu Protokoll. Der Bursch sei „ausgerastet“, hätte sie „gegen die Wand gedrückt“. Sie habe sich bedroht, angegriffen gefühlt: „Damit er mich loslässt, wollte ich ihn verletzen.“ Sie hätte befürchtet, „dass er mir zuvorkommt“, und deshalb zugestochen. „Er war sehr aggressiv. Seine Augen waren schon verdreht“, schilderte das Mädchen.

Dicke Kleidung als Schutz

Der 19-jährige Lehrling erklärte demgegenüber, er hätte keine Aggressionen gesetzt: „Ich konnte gar nichts sagen, da hat sie schon das Messer gezogen.“ Als das Mädchen damit herumzufuchteln begann, „habe ich sie nicht ernst genommen. Ich bin ja einen Kopf größer“. Plötzlich hätte er einen Stich gespürt und bemerkt, „dass es unter der Jacke warm wird. Dann hab’ ich das Blut gesehen“.

Dass er eine Winterjacke und darunter einen dicken Pullover trug, bewahrte den Burschen vor lebensgefährlichen Verletzungen. Der Stich ging nicht tief - vermutlich auch deshalb nicht, weil die 18-Jährige zierlich ist. Der Verletzte ließ sich von einem Taxi ins Spital bringen, während die 18-Jährige ihren Vater anrief und sich auf dessen Rat hin der Polizei stellte.

Geschworene sahen keinen Tötungsvorsatz

Die Geschworenen gelangten am Ende zur Überzeugung, dass die 18-Jährige nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte. Die Anklage wurde verworfen. Angesichts der besonderen Umstände - der Gerichtsmediziner stufte die Verletzungen als leicht ein, die 18-Jährige weist keine Vorstrafen auf und leidet an einer Angststörung - fand das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) mit einer gänzlich bedingten Strafe das Auslangen. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet und der 18-Jährigen die Weisung erteilt, eine begonnene Psychotherapie fortzusetzen.