Ausbildungspflicht: Erste Frist zu Ende

Seit Juni gilt das neue Ausbildungspflichtgesetz. Es sieht eine Vier-Monats-Frist vor, innerhalb der Jugendliche nach Ende ihrer Schulpflicht einen Ausbildungsplatz gefunden haben müssen. Eine Koordinierungsstelle kann aber helfen.

Die meisten der rund 16.000 Wiener Schüler, die im Juni ihr neuntes Schuljahr und damit die Schulpflicht beendet haben, haben einen Ausbildungsplatz. Es ist der erste Jahrgang, der unter das neue Gesetz fällt, das auch eine Frist enthält.

Derzeit wenige Meldungen

Wenn es bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Probleme gibt, kann die Koordinierungsstelle „Ausbildung bis 18“ helfen. Die Leiterin der Stelle, Ingrid Hofer, erläutert das Vorgehen: „Nach vier Monaten sind die Eltern angehalten sich an die Koordinierungsstelle zu wenden und zu melden, dass die Kinder keinen Ausbildungsplatz haben. Es geht hier hauptsächlich darum, dass die Eltern sagen, sie brauchen Hilfe.“

Derzeit sei es eher ruhig bei der Koordinierungsstelle, sagt Hofer: „Zu Schulbeginn sind Anrufe massiv in die Höhe gegangen. Jetzt ist es wieder ruhiger, weil wahrscheinlich die Lehrstellen besetzt sind und wir erwarten den nächsten Anstieg bei den Meldungen mit Jahreswechsel.“ Die Stelle hat vier Vollzeitmitarbeiter und bietet auch Informationsveranstaltungen an.

Strafen erst ab Juli 2018

Nicht nur Eltern, auch Bildungsinstitutionen sind per Gesetz verpflichtet, zu melden, wenn Jugendliche ihre Ausbildung beenden. Wer sich aber nicht meldet, der riskiert sogar Strafen zwischen 100 und 500 Euro. Allerdings soll erst ab Juli 2018 gestraft werden.

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