Regenschirm ins Auge gerammt: Drei Jahre Haft

Mit einer ungewöhnlichen Tatwaffe hat sich am Freitag ein Geschworenengericht in Wien beschäftigt. Ein 25-Jähriger hatte seiner 22-jährigen Ehefrau die Spitze eines Regenschirmes in ein Auge gerammt. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Geschworenen verwarfen die Anklage wegen Mordversuchs einstimmig und entschieden mit 6:2 Stimmen, dass es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung handelte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 25-jährige Afghane muss der 22-jährigen Ehefrau zudem 8.140 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes gewertet. Erschwerende Gründe waren, dass es sich um ein Gewaltverbrechen gegen eine Angehörige handelte und dass eine Waffe verwendet wurde.

Keine schweren Dauerfolgen „Glücksfall“

Der 25-Jährige hatte der 22-Jährigen bei einem Streit im Stiegenhaus ihres Wohnhauses die Spitze eines Regenschirms ins rechte Auge gerammt. Danach flüchtete er. Von der lebensgefährlichen Verletzung will er aufgrund seiner Berauschung nichts mitbekommen haben. Er habe mit der Schirmspitze lediglich Richtung Wohnung gedeutet. „Es war mir gar nicht bewusst, dass ich meine Frau verletzt habe“, sagte er vor Gericht. Zudem sei während des Vorfalls im Stiegenhaus gerade das automatische Licht ausgegangen.

Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich zumindest von einer bedingten Tötungsabsicht aus. Der Stich wurde derart wuchtig geführt, dass ein Hirnlappen beschädigt wurde. Ansonsten blieb das Organ jedoch wie durch ein Wunder völlig in Ordnung. „Es ist ein Glücksfall, dass kein größeres Blutgefäß beschädigt wurde“, führte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten aus. Die Frau dürfte nicht mit schweren Dauerfolgen zu rechnen haben.

Regelmäßige Wutausbrüche nach Hochzeit

Das Paar lernte sich vor zwei Jahren über Facebook kennen, ein halbes Jahr später wurde nach islamischem Recht geheiratet. Die 22-Jährige brachte eine fünfjährige Tochter in die Ehe, vor einem Jahr kam dann das erste gemeinsame Kind auf die Welt. Laut Polizeiprotokoll gab die junge Frau an, dass es kurz nach der Hochzeit zu regelmäßigen Wutausbrüchen des Mannes kam, bei denen er gegen sie und die Fünfjährige handgreiflich wurde. Der 25-jährige Arbeitslose konsumierte regelmäßig Alkohol und Cannabis.

Am 21. Mai kam der Afghane, nachdem er mit Freunden Bier und Wodka getrunken und einen Joint geraucht hatte, spätabends in die eheliche Wohnung und begann zu randalieren. „Ich wollte sie provozieren“, meinte der 25-Jährige. Als die Frau ihn anschrie, schmiss der Mann auch noch sein Handy an die Wand. Daraufhin flüchtete die 22-Jährige mit ihrer älteren Tochter aus der Wohnung.

„Ich bin hinterher, um mich zu entschuldigen“, meinte der Angeklagte. „Ich hab ihr gesagt, dass sie in die Wohnung zurückgehen sollte.“ Dabei hatte er - weil es an diesem Tag geregnet hatte - einen Regenschirm mit einer zehn Zentimeter langen Spitze bei sich.

Opfer relativierte Angaben

Das Opfer relativierte beim Prozess seine ursprünglichen Angaben. Sie sei von ihrem Mann zuvor noch nie geschlagen worden, behauptete sie nun. Am 21. Mai sei es das erste Mal gewesen. Die Staatsanwältin fragte sie daraufhin, ob sie die Beziehung mit dem 25-Jährigen denn weiterführen wolle. „Ich habe nicht die Absicht, mich zu trennen, aber derzeit möchte ich nicht mit ihm zusammenkommen.“

Der Anwalt des Beschuldigten, Thomas Preclik, berichtete, dass die junge Frau den Afghanen im Gefängnis besuchen wollte, es ihr aber aufgrund ihrer bevorstehenden Zeugenaussage verweigert wurde. Sein Mandant nehme die Schuld für die Verletzung auf sich, aber einen Vorsatz zur Tötung habe er nicht gehabt.