Vier Jahre Haft für 16-Jährige nach Messerattacke
„Ich wollte weg von zu Hause. Ich wollte ins Gefängnis! Und ich wusste nicht, ob ich töten oder verletzen will“, sagte das 16-jährige Mädchen bei ihrer Befragung im Gerichtssaal. Nach der Trennung der Eltern habe es immer wieder Streit mit der strenggläubigen Mutter gegeben.
ORF
Einstimmiges Urteil der Geschworenen
Die Geschworenen stimmten mit 8:0 Stimmen für Mordversuch. Während die Angeklagte, die sich bei der Urteilsverkündung kaum auf den Beinen halten konnte, das Urteil annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden 7.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen, 3.000 Euro hatte die Familie der 16-Jährigen der Studentin bereits gezahlt.
Mildernd wurden das reumütige Geständnis, das bisher tadellose Leben der Jugendlichen, dass es beim Versuch geblieben ist sowie die ungünstigen Erziehungsverhältnisse gewertet. Ausschlaggebend für das milde Urteil - der Strafrahmen lag bei ein bis 15 Jahren - war auch, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt erst knapp 16 Jahre alt war. Erschwerend war laut Richter Norbert Gerstberger die heimtückische Begehungsweise.
Opfer überlebte mit viel Glück
Die gebürtige Tschetschenin, die mit ihrer Familie im Alter von vier Jahren nach Österreich gekommen war, habe ihrer Freundin angekündigt, etwas „Verrücktes“ zu tun. In einer Schulpause ging das Mädchen Anfang April im Josef-Strauß-Park auf eine Frau zu, die auf der Bank gelegen ist. Die 16-Jährige stach der Studentin laut Anklage mit einem Küchenmesser viermal in den Oberkörper. Die 22-Jährige wurde bei der Attacke schwer verletzt. Das Opfer überlebte laut einem Gerichtsmediziner nur mit viel Glück.
Die 16-Jährige behauptete bei der Einvernahme nach der Tat, sie wäre von der Studentin aufgrund ihres Kopftuchs als Muslima erkannt und beschimpft worden. Für die Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um eine Schutzbehauptung. Das Opfer sei nicht fremdenfeindlich eingestellt und habe an der Universität sogar eine längere Arbeit zum Thema „Migration und Freiraumgestaltung“ verfasst. Außerdem telefonierte die Studentin nachweislich mit einer Freundin, während sie angegriffen wurde.
23-Jährige leidet seit Vorfall an Panikattacken
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist die Angeklagte zwar eine schwere emotionale Störung auf, war aber im Tatzeitpunkt zurechnungs- und damit schuldfähig. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, recherchierte die Angeklagte wenige Stunden vor der Tat im Internet zu Jugendstrafrecht und Jugendgerichtsbarkeit.
Das Opfer der Messerattacke leidet seit dem Vorfall an Angstzuständen und Panikattacken. Das geht so weit, dass sie schon an die Tat erinnert wird, wenn sie in der Küche ein Messer liegen sieht, wie die mittlerweile 23-Jährige in ihrer Einvernahme berichtete. Sie habe die Attacke erst mitbekommen, als sie „einen stechenden Schmerz“ verspürte. „Ich möchte mich beim Opfer entschuldigen“, meinte die 16-Jährige in ihrem Schlusswort.