Versuchte Vergewaltigung: Haftstrafe

Dreieinhalb Jahre Haft lautet das Urteil gegen eine 25-jährigen Afghanen wegen versuchter Vergewaltigung. Der Mann hatte im Juni am hellichten Tag im Donaupark versucht, eine 24-jährige Frau zu vergewaltigen.

Der 25-Jährige versuchte am 22. Juni eine 24-Jährige zu vergewaltigen, die sich im Bikini auf der Papstwiese sonnte. Passanten hörten Hilferufe, schritten ein und hielten gemeinsam den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizisten in Schach. Dieser stellte im Grauen Haus die versuchte Vergewaltigung gar nicht in Abrede: „Ich bin mit dieser Absicht aus meinem Zimmer gegangen.“ Als er die Frau im Bikini wahrnahm, „konnte ich meine Nerven nicht beherrschen“.

Prozess Versuchte Vergewaltigung

ORF

„Ich hätte zu einem Arzt gehen sollen“, sagte der Angeklagte vor Gericht

Falsche Altersangabe bei Asylverfahren

Der Afghane war vor sieben Jahren nach Österreich gekommen. Seinen eigenen Angaben zufolge machte er sich dabei zwei Jahre jünger - als am Papier Minderjähriger dürfte er sich bessere Chancen in seinem Asylverfahren ausgerechnet haben. Von der Richterin zu seinen Fluchtgründen befragt, erwiderte der 25-Jährige: „Hier kann man ruhig leben“.

Hilfe im Krisenfall

Opfer sexueller Belästigung und Gewalt können telefonisch und im Internet Hilfe finden. Unter 0800 222 555 ist die Frauenhelpline gegen Gewalt erreichbar, die Männerberatung unter 01/603 28 28. Auf den jeweiligen Websites gibt es zudem viele Infos und Links. Im beruflichen Umfeld berät und unterstützt die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Ihn hätten „wirtschaftliche Gründe“ zum Aufbruch nach Europa bewogen. Job hätte er allerdings keinen gefunden - womöglich nicht zuletzt deshalb nicht, weil er von der Schule flog, nachdem er dort eine Mitschülerin bedrängt haben soll. „Ich hab’ mir gedacht, sie kann meine Freundin werden“, erklärte der Angeklagte dazu dem Gericht.

Er sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, betonte der 25-Jährige. Auf die Frage, wie er auf die 24-Jährige gekommen sei, antwortete er: „Sie ist dort gelegen. Sie hat geschlafen. Kein Mensch war in ihrer Nähe.“ Als die Verfahrenshelferin des Afghanen abschließend wissen wollte, ob er die Tat bereue, entgegnete dieser: „Sowohl ja als auch nein. Ich hätte zu einem Arzt gehen sollen.“

„Er versucht, uns etwas vorzuspielen“

Unmittelbar nach der Festnahme hatte er angegeben, innere Stimmen bzw. ein Klopfen zu hören. Der darauf hin beigezogene psychiatrische Sachverständige, der den 25-Jährigen insgesamt vier Mal untersucht hat, kam allerdings zum Schluss, dass diese Angaben nicht der Realität entsprechen dürften. „Er versucht, uns etwas vorzuspielen“, stellte er im Gerichtssaal fest. Er bescheinigte dem Angeklagten „Simulations- und Verfälschungstendenzen“. Der Schöffensenat folgte beim Prozess dem Gutachter: dreieinhalb Jahre Haft wegen versuchter Vergewaltigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.