„Sex-Anbot“: Disziplinarstrafe für Richter

Der Oberste Gerichtshof in Wien hat eine vom Oberlandesgericht Graz verhängte Disziplinarstrafe über einen Richter in der Höhe von 7.000 Euro bestätigt. Es geht um ein „sexuelles Anbot“, berichtet die „Presse“.

Der Mann, ein älterer Richter im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien (umfasst auch Niederösterreich und Burgenland), ist laut Bericht gleich zur Sache gekommen. Er hatte eine ihm zugeteilte Richteramtsanwärterin zu sich nach Hause eingeladen und ihr eröffnet, dass er sie oral befriedigen wolle. Die Frau lehnte von Anfang ab, dennoch ließ der Richter von weiteren verbalen Annäherungsversuchen nicht ab.

Beschuldigter verwies auf Privatsphäre

Das OLG Graz sprach den Mann schuldig. Er habe als Richter die Pflicht verletzt, sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass er das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstands nicht gefährdet. Der Richter versuchte mit mehreren Argumenten, sich gegen die Disziplinarstrafe zu wehren.

Vor allem stellte er infrage, dass sein Verhalten überhaupt disziplinär zu verfolgen sei: Er habe der Frau doch bloß, nachdem er seine sexuellen Neigungen dargelegt habe, ein „annahmebedürftiges Anbot“ gemacht, ihr „sexuell zu Diensten sein zu wollen“ – und zwar in seiner Privatwohnung, die als Bereich der Privatsphäre der Disziplinargewalt entzogen sei.

OGH ließ richterliche Argumente nicht gelten

Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof in Wien. Dieser ließ die Argumente des Richters nicht gelten. Unter anderem berufe sich der Richter nämlich auf den Schutz ausgerechnet jener Sphäre, in die zu kommen er sein Opfer zuvor unter Ausnutzung seines Autoritätsverhältnisses als ausbildender Richter veranlasst hatte, zitierte die „Presse“ den OGH.

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