Urteil im Streit um West-Nachlass bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien hat ein erstinstanzliches Urteil zum Nachlass von Franz West bestätigt. Die vom Künstler kurz vor seinem Tod verfügte Privatstiftung muss 1.300 Kunstwerke an die Erben zurückgeben.

Das erstinstanzliche Urteil hatte im Juni entschieden, dass die von Franz West gewollte Übertragung der Kunstwerke wegen formalen Fehlern rechtlich unwirksam sei - mehr dazu in Franz-West-Privatstiftung soll Werke retournieren. Dieser Beurteilung hat sich nun auch das Oberlandesgericht angeschlossen und eine ordentliche Revision an den OGH nicht zugelassen.

Sogar Insolvenz der Stiftung möglich

„Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch für das Oberlandesgericht Wien die formale Sicht bei der Widmung durch Franz West und deren Annahme durch die früheren Stiftungsvorstände mehr wiegt als der evidente und gerichtlich festgestellte Willen von Franz West“, erklärte der 2016 vom Handelsgericht Wien bestellte Stiftungsvorstand Stephan Frotz in einer Aussendung.

Der Stiftungsvorstand habe nun sehr sorgfältig zu prüfen, wie es mit der Stiftung weitergehen könne. Denn Franz West habe mit seiner Stiftung seinen künstlerischen Nachlass einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Das sei nun nicht mehr sichergestellt. Die weitere Zukunft der Stiftung sei damit unklar, „die Konsequenzen könnten bis zu einer Insolvenz der Stiftung führen“, so Frotz. Franz West hatte in seinem Testament seine vier Jahre später verstorbene Ehefrau Tamar sowie die beiden gemeinsamen Kinder (geboren 2008 und 2009) als Erben eingesetzt.

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