BUWOG-Prozess: Anwälte lehnen Richterin ab

Am kommenden Dienstag soll in Wien der BUWOG-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte brachten jedoch am Mittwoch erneut einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin ein.

Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess brachten den neuerlichen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker ein, weil bei dieser ihrer Ansicht nach von Befangenheit auszugehen ist. Die Anwälte argumentieren mit Äußerungen von Hoheneckers Ehemann, der Strafrichter in Korneuburg ist.

Im dem 28-seitigen Ablehnungsantrag nehmen die Anwälte vor allem den Twitter-Account des Mannes ins Visier. Dieser hatte dort mehrere Tweets zur Person Grassers abgesetzt, die mittlerweile nicht mehr für jedermann einsehbar sind, der Account wurde geschützt. Insgesamt sind in ihrem Ablehnungsantrag rund ein Dutzend Tweets angeführt.

Anwälte orten „tiefe Abneigung“

Für Grassers Anwälte ergibt sich aus diesen „bedenklichen Nachrichten“ eine „tiefe Abneigung“ des Richters gegenüber Karl-Heinz Grasser. Hoheneckers Ehemann habe sich „in massiver Weise an der (medialen) Vorverurteilung“ Grassers beteiligt.

So soll er im Jänner 2015 getwittert haben: „Sollte #bandion (gemeint: Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Anm.) der Prozess gg. #grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister.“ Einen im Herbst 2015 im Fernsehen ausgestrahlten Schweizer „Tatort“-Krimi, in dem es um Selbstjustiz ging, weil Straftäter aufgrund einer überlasteten Justiz nicht verurteilt werden konnten, quittierte der Richter mit „Gäb’s den #tatort wirklich, wäre #grasser in Lebensgefahr“. Dem Tweet waren ein Engel sowie eine Pistole als Emoticons beigefügt.

Das seit Oktober 2009 über Youtube abrufbare Musikvideo „Karl-Heinz“ der Wiener Liedermacher Christoph und Lollo, das den Ex-Finanzminister aufs Korn nimmt, kommentierte Hoheneckers Ehemann im Februar 2015 mit der Bemerkung „immer noch aktuell!“ Zu einer Zeitungsmeldung, Grasser müsse die Nutzung eines Porsche nachversteuern, stellte er im Herbst desselben Jahres „Na dann, jetzt haben sie ihn aber echt dran gekriegt...“ fest, wobei diese Anmerkung mit einem Emoticon versehen war.

Anwälte befürchten „unsachliche Motive“

Zugleich stehe fest, dass dieser sich für prominente Fälle seiner Ehefrau besonders interessiere und eine „deutliche Meinung“ bilde, die er „unverblümt“ äußere, so die Anwälte. Dies lesen Ainedter und Wess aus Tweets ab, die der Ehemann nach dem von Marion Hohenecker geleiteten Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler verbreitet hatte.

Aus all dem schließen die Rechtsvertreter des Ex-Finanzministers, dass die BUWOG-Richterin von ihrem Ehemann beeinflusst und die anstehende Hauptverhandlung parteiisch geführt werden könnte. Durch dessen gegen Grasser gerichtete Wortmeldungen „besteht konkret die Gefahr der Hemmung einer unparteiischen Entscheidungsfindung durch unsachliche Motive“, betonen Ainedter und Wess. Sie halten eine unvoreingenommene Verhandlungsführung durch Marion Hohenecker für ausgeschlossen.

Gericht kündigt rasche Entscheidung an

Der Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Friedrich Forsthuber, hatte Marion Hohenecker in einem anderen Zusammenhang Ende Juli 2017 als zuständige BUWOG-Richterin für nicht befangen erklärt. Die Frage einer möglichen Befangenheit hatte sich damals aufgetan, nachdem der Anwalt des BUWOG-Angeklagten Ernst Plech, Michael Rohregger, einen Antrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hatte.

Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, bestätigte Mittwochmittag den erneuten Ablehnungsantrag. „Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident noch diese Woche darüber entscheiden wird“, sagte Salzborn.

OGH entscheidet noch über Zuständigkeit

Ob der Prozess wie geplant am 12. Dezember beginnen kann, hängt auch noch von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ab. Am 11. Dezember am Nachmittag wird der OGH nämlich - indirekt - entscheiden, ob die derzeit bestimmte Richterin überhaupt zuständig ist. In der Entscheidung geht es eigentlich darum welche Richterin im sogenannten Villa-Esmara-Prozess zuständig ist. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt, der auch im BUWOG-Verfahren vor das Gericht treten soll.

Falls für Petrikovics im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den BUWOG-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung Hohenecker zugeteilt wurde, nichts. Sollte aber der OGH Petrikovics zu einer anderen Richterin verweisen, dürfte dies massive Konsequenzen für den BUWOG-Prozess haben, nämlich ebenfalls einen Richterinnen-Wechsel, so Experten - mehr dazu in BUWOG-Prozess: Ein Termin und viele Fragezeichen (news.ORF.at).

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