Kaum Interesse an Winterschanigärten

Es ist der erste Winter mit einer vollen Saison für Winterschanigärten. Seit 1. Dezember sind sie erlaubt. Knapp 200 Wirte haben um eine Bewilligung angesucht. Die meisten in der Innenstadt.

Bei zwei Grad kann der Winterschanigarten noch so heraus geputzt sein, wie der vom Ilonastüberl in der Bräunerstraße. Gäste sind hier eher die Ausnahme, aber die Wirtin ist zufrieden: „Am Abend setzt sich niemand hin, aber Vormittags bis 15.00, 16.00 Uhr läuft es ganz gut, auch wenn es klein ist.“

Winter Schanigärten

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Die Tische müssen an der Hauswand stehen

Kurze Aufenthalte wegen Kälte

Auch wenn an Adventsamstagen tausende Menschen durch die Innenstadt ziehen - die Schanigärten sind kein Gästemagnet. In einem Lokal in der Bognergasse hat man zwar einen Schanigarten, aber: „15 bis 20 setzen sich hier hin. Die bleiben aber nur knapp 15 Minuten sitzen, länger kann man nicht bleiben bei der Kälte.“

Am Neuen Markt, wo im Sommer ein Schanigarten für 70 Gäste aufgebaut ist, gibt es jetzt die erlaubte Mini-Winterversion mit sieben Plätzen. Mehr Platz wünschen sich die Betreiber: „Wir denken schon, dass es von Vorteil ist.“

Winter Schanigärten

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Am Neuen Markt gibt es Platz für sieben Gäste

Nur 200 von 8.500 Betrieben

Maximal zwölf Quadratmeter darf ein Winterschanigarten groß sein und noch ein paar Auflagen gibt es, die die Wirtschaftskammer als Grund sieht, dass nur knapp 200 der 8.500 Gastronomiebetriebe in Wien um eine Genehmigung angesucht haben. „Weil es kompliziert ist, die Tische immer um 23.00 Uhr rein und raus zu tragen. Es ist zu wenig Platz und sie müssen an der Hausmauer aufgestellt werden und so ist das bei vielen nicht möglich, die im Sommer ihre Schanigärten in der Parkspur haben“, sagt Peter Dobcak von der Wirtschaftskammer Wien.

Andere hätten die Möglichkeit, aber lassen die Winterschanigartensaison aus wie hier auf der Praterstraße. Am Naschmarkt gibt es hingegen begünstigte Bedingungen. Die Schanigärten sind gut beheizt, schon seit langem etabliert und dürfen größer sein, weil hier die Marktordnung gilt.

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