Gerichtshof: Uber ist kein Vermittlungsdienst

Für den Taxi-Konkurrenten Uber könnte es in Wien rechtlich bald eng werden: Denn der europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun festgestellt, dass Uber ein Verkehrsdienstleister und keine Handy-App bzw. kein Online-Vermittlungsdienst ist.

Der Streit „Uber gegen klassische Wiener Taxis“ geht also in die nächste Runde: Der EuGh hat entschieden, dass das kalifornische Unternehmen rechtlich einer Taxi-Firma entspreche und nicht einem Online-Vermittlungsdienst. Dadurch können nun die entsprechenden Regeln der EU-Mitgliedsländer auch für Uber angewandt werden. Derzeit verändert das für Uber in Wien noch nichts.

EuGH-Urteil bringt „Uber“ unter Druck

Für Uber könnte es bald vorbei sein mit günstigen Preisen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Uber auch ein Taxidienstleister ist.

Neues Gesetz könnte auch Uber betreffen

Aber bei der Wirtschaftskammer heißt es, dass derzeit eine neue Landesbetriebsordnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen ausgearbeitet wird. Und nachdem Uber nun in diese Kategorie fällt, wird das neue Gesetz Uber dann auch betreffen.

Die Kammer erwartet sich, dass Uber mit der neuen Betriebsordnung verpflichtet wird, die höheren Taxi-Tarife zu übernehmen und man hofft, dass Uber damit auch als Taxi-Unternehmen eingestuft wird - und nicht mehr als Mietwagenanbieter. In Kraft treten wird die neue Betriebsordnung etwa Mitte 2018.

Links: