OGH gegen Firtasch-Auslieferung an USA

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Anwälten des ukrainischen Oligarchen Dimitri Firtasch mitgeteilt, dass dieser vorerst nicht an die USA übergeben wird. Ein Auslieferungsantrag Spaniens war schon zuvor abgewiesen worden.

„Aus Anlass des - nicht offenbar aussichtslosen - Antrags des Betroffenen sah sich der Oberste Gerichtshof (...) veranlasst, die Durchführung der Auslieferung vorläufig zu hemmen“, erklärte OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski. Sie bestätigte einen Bericht in der Tageszeitung „Kurier“, wonach der OGH Firtaschs Anwälte bereits am Montag informiert hatte, dass er eine Auslieferung des ukrainischen Oligarchen in die USA vorerst untersagt hat.

Ohne den nunmehrigen OGH-Hemmungsbeschluss hätte der österreichische Justizminister seit der rechtskräftigen Ablehnung eines parallelen spanischen Auslieferungsbegehrens durch das Oberlandesgericht Wien am Dienstag bereits über die Auslieferung Firtaschs in die USA entscheiden können. Nun würde eine derartige politische Entscheidung erst nach einer etwaigen Bestätigung des OGH für die Entscheidung des OLG Wien vom Februar 2017 erforderlich sein.

USA machen Bestechungsdelikte geltend

Dmitri Firtasch werden in Chicago Bestechungsdelikte im Zusammenhang mit einem nie realisierten Titanerz-Projekt in Indien vorgeworfen. Er selbst weist diese Anschuldigungen zurück, seine Anwälte erachten US-Gerichte zudem für nicht zuständig. Firtasch befindet sich derzeit gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freiem Fuß.

Zuvor Auslieferung nach Spanien abgelehnt

Erst am Dienstag lehnte das Landesgericht Wien einen von Spanien gestellten Auslieferungsantrag ab. Die spanischen Behörden hatten gegen Firtasch einen Europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen und einen Auslieferungsantrag (innerhalb Europas: Übergabeantrag) gestellt. Ansuchen der österreichischen Behörden, mehr Informationen zum Tatbestand zu erhalten, seien seit April von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, begründete Gerichtssprecherin Christina Salzborn das Urteil - mehr dazu in Firtasch wird nicht ausgeliefert.

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