Kritik: Manager der GESIBA verdienen zu viel

Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an den Gehältern der Geschäftsführung der GESIBA. Zudem werden intransparente Verfahren bei der Wohnungsvergabe kritisiert. Außerdem sollen Gewinne an die Mieter weitergegeben werden.

Ein Viertel mehr Jahresgehalt als der Höchstbezug des Wiener Bürgermeisters, das verdient laut Rechnungshof ein Vorstandsmitglied der GESIBA. Dazu kommen großzügige Pensionsregelungen, die mehr als das doppelte der ASVG Höchspension ausmachen. 29 verschiedene Zulagen, die an das übrige Personal verteilt werden gibt es auch, etwa Ostergeld oder Dienstalterszulagen, die jährlich 2,9 Millionen Euro ausmachen.

Streichung der Sonderregelungen

Die Prüfer empfehlen präzisere Festlegungen und Definitionen der Gagen sowie den Verzicht auf Sonderregelungen, um künftig Überschreitungen zu vermeiden. So sollte der Jahresbezug mit allen fixen und variablen Gehaltsbestandteilen in Relation zum Spitzengehalt von Bundesbeamten gesetzt werden. Auch sei mehr Transparenz gefragt. Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften dürfen nicht mehr verdienen als Bundesbeamte in der höchsten Funktionsstufe (ab 1. März 2016 insgesamt 144.382 Euro).

Weiters empfiehlt der Rechnungshof, die Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes genauer einzuhalten und ein „ausgeglichenes Geschlechterverhältnis“ in ihren Führungsgremien anzustreben. „Es wäre bei allen Dienstverträgen von geschäftsführenden Leitungsorganen ein Gesamtjahresbezug ohne automatische Bezugserhöhung vorzusehen.“

Wohnungsvergabe zum Teil intransparent

Dazu kommen intransparente Verfahren bei der Wohnungsvergabe: Zwar wird die Reihenfolge der Vormerkungen durch ein Softwareprogramm festgelegt, Sachbearbeiter können die Reihenfolge aber willkürlich ohne Angabe von Gründen verändern. Es gibt demnach keine internen Richtlinien, warum und wer so einen Bevorzugung erhält. Auch werden die Fälle nicht dokumentiert.

Hier empfiehlt der Rechnungshof die Erstellung eines firmeninternen Regelwerkes. Besonders sauer stößt den Prüferinnen und Prüfern aber der Umgang der GESIBA mit ihren Gewinnen auf: Zwischen 2011 und 2014 erwirtschaftete die Gesellschaft zwischen 20,6 und 30,4 Millionen Euro an Gewinn, ein Großteil davon stammt aus Mieteinnahmen. Der Rechnungshof sagt nun, dass diese Gewinne auch an die Mieter weitergegeben werden muss.

Gewinne müssen an Mieter weitergegeben werden

Zwar stehe es der GESIBA selbstverständlich, zu Rücklagen zu bilden, um etwa Risiken bei Bauprojekten abzusichern. Sinn einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft sei aber nicht die Gewinnmaximierung, Vorrang habe die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum, so der Rechnungshof.

Die GESIBA ist einer der großen gemeinnützigen Wohnbauträger des Landes und zu 99,97 % im Besitz der Stadt Wien. Sie verwaltet über 20.000 Wohnungen und setzt damit mehr als 100 Millionen Euro um. Bekannte Projekte in Wien sind etwa der Wohnpark Alt Erlaa, die Per Albin Hanson Siedlung oder die Wohnungen im Gasometer.

GESIBA weist Vorwürfe zurück

Die GESIBA hielt in einer Stellungnahme fest, dass die Wohnungsmieten gemeinnütziger Bauvereinigungen nicht nur deutlich billiger als private Mieten seien, sondern in den letzten Jahren auch gedämpfter angestiegen seien und zitierte eine Studie, laut der der Großteil der Mieter mit der Preiswürdigkeit seiner Wohnung sehr zufrieden sei.

Das erwirtschaftete Eigenkapital werde „im Sinne eines Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer auf Dauer für die Grundstücksbevorratung sowie die Co-Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten gebunden und verwendet“.

Die GESIBA argumentierte, dass „die branchenüblichen und auch in den Kollektivverträgen enthaltenen Zulagen, Prämien und freiwilligen Sozialleistungen Garant für die Erhaltung der Arbeitsqualität“ der Mitarbeiter seien. Sie verwies auf das niedrige Niveau der Krankenstandsquote und Mitarbeiterfluktuation sowie auf die lange Firmenzugehörigkeit der Beschäftigten. Dies stelle einen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen dar - und das zu hohe Gehalt eines Vorstandsmitgliedes komme nur durch Einrechnung von Nebengebühren zustande.

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Kritik von der Opposition

"Umsichtige Reformen werden rechtliche Graubereiche klarstellen“, verweist der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus auf das Regierungsprogramm. Im Bereich der Absicherung des gemeinnützigen Kreislaufes werde gravierend nachgeschärft werden.

ÖVP-Wohnbausprecher Wolfgang Ulm sah durch den Bericht des Rechnungshofs „die Misswirtschaft und eine Politik auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter seitens des stadteigenen Bauträgers Gesiba“ bestätigt. Er forderte die Abschaffung „derartiger Privilegien“.

NEOS-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete die Rechnungshofkritik als „Verhöhnung der Mieter“ und nahm den Prüfbericht zum Anlass, einmal mehr eine Bezugsobergrenze für stadtnahe Manager zu fordern.

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