Niki-Betriebsrat: Ende der „Zitterpartie“

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Berlin zur Zuständigkeit über das Insolvenzverfahren der Fluglinie Niki fordert die Gewerkschaft in Wien ein „Ende der Angriffe“. Der Betriebsrat hofft auf eine Ende der „Zitterpartie“.

„Wir sind erleichtert, dass das Berliner Amtsgericht Charlottenburg die Beschwerde ablehnt und offenbar der Argumentation des Insolvenzverwalters folgt, dass die Konzernleitung der Air Berlin hauptverantwortlich für das operative Geschäft von Niki war“, erklärte GPA-Chef Wolfgang Katzian.

Somit bleibe Berlin zuständig für das vorläufige Insolvenzverfahren. Damit sei man der Übernahme von Niki durch IAG ein Stück nähergekommen, und vor allem dem wichtigen Ziel, rund 750 Niki-Arbeitsplätze zu sichern. Für weitere „Angriffe“, die Jobs gefährdeten, habe er kein Verständnis, schrieb Katzian.

Flugzeuge von Air Berlin und Niki

APA/Robert Jäger

Der Kaufvertrag von Niki an IAG wurde Ende Dezember unterschrieben

Betriebsrat: Schritt in richtige Richtung

Von einem Schritt in die richtige Richtung sprach nach der heutigen Amtsgerichtsentscheidung von Berlin auch Niki-Betriebsratschef Stefan Tankovits. Natürlich müsse die weitere Entwicklung abgewartet werden. „Wir bemühen uns, optimistisch zu bleiben. Unsere Zitterpartie dauert schon viel zu lang und ist hoffentlich bald beendet.“

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte am Donnerstag einer Beschwerde des Fluggastportals Fairplane nicht stattgegeben und hielt an seiner Zuständigkeit als Insolvenzgericht fest. Nun geht es in der nächsten Instanz am Landgericht Berlin weiter. Fairplane hält ein deutsches Gericht für nicht zuständig, weil sich der Sitz von Niki in Wien-Schwechat befindet. Fairplane verlangte demnach, dass ein eigenes Insolvenzverfahren in Österreich geführt wird.

Die Berliner Richter sahen den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen Nikis nicht in Wien, sondern in Berlin, deshalb sei Charlottenburg zuständig. In dem Verfahren sei zu berücksichtigen, „dass die wesentlichen Unternehmensfunktionen der Schuldnerin in Berlin" angesiedelt seien“.

88 Prozent der Niki-Flüge von Deutschland aus

„Ohne die Tätigkeiten in Berlin hätte die Schuldnerin keinen einzigen Flug durchführen können", so die Richter in ihrer Begründung. In diesen Bereichen seien in Berlin wenigstens rund 140 Arbeitnehmer der Air-Berlin-Gruppe für die Schuldnerin tätig“. Von wöchentlich 176 Niki-Abflügen aus Deutschland und Österreich seien 156 (88 Prozent) von Deutschland ausgegangen. „Soweit Tickets mit HG (Niki-) Flugnummer ausgestellt wurden, habe die Schuldnerin in hinreichendem Maße belegt, dass Niki-Passagiere bei ihrer Buchung erkennbar einen Vertrag mit Air Berlin und nicht mit Niki abgeschlossen haben“, hieß es.

Nun muss das Landgericht Berlin als Beschwerdeinstanz entscheiden. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest, es werde aber „kurzfristig“ darüber befinden. Das Landgericht werde wegen der Eilbedürftigkeit kurzfristig über den Insolvenzort für Niki entscheiden, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Donnerstag mit.

Die Zeit drängt abermals, weil durch die juristischen Verzögerungen der Verkauf von Niki durch die britisch-spanische Holding IAG bzw. deren Billigflugtochter gekippt werden könnte und Niki dann auf jeden Fall das Geld ausgeht. Sollte das Landgericht der Beschwerde von Fairplane stattgeben, wäre der kurz vor Silvester besiegelte Kauf ungültig. Ein Konkursverfahren über Niki müsste in Österreich von vorne beginnen.

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